Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums, Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
Über den Fördergeber
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) ist ein gesetzlich gegründeter Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Wien. Er erhebt Abgaben zur Aufbringung der erforderlichen Mittel, um zum einen Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen für selbständige Künstlerinnen und Künstler zu leisten und zum anderen in außergewöhnlichen Notfällen Einmal- oder wiederkehrende Beihilfen auszuzahlen. Der KSVF versteht sich als Schnittstelle zwischen den selbstständigen Kulturschaffenden und der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie als Abgabenbehörde zur Sicherstellung der Mittel für seine Förderaufgaben.
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Mission & Vision
Der KSVF setzt sich dafür ein, die soziale Absicherung und Existenzsicherung selbständiger Künstlerinnen und Künstler in Österreich zu gewährleisten. Durch gezielte Beitragszuschüsse und bedarfsorientierte Notfall-Beihilfen unterstützt der Fonds die künstlerische Vielfalt und ermöglicht den Kulturschaffenden, ihre Tätigkeit unabhängig von finanziellen Hürden fortzuführen. Dabei arbeitet der KSVF transparent, unbürokratisch und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.
Zielgruppen
Zielgruppe des KSVF sind in Österreich selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert sind. Es werden sowohl Beitragszuschüsse für die regelmäßige Sozialversicherung als auch einmalige oder wiederkehrende Beihilfen in Notfällen gewährt. Die Hilfe richtet sich an Kulturschaffende aller Sparten, deren künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.