Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Staatliches Sonderprogramm

Über den Fördergeber

Der Hauptstadtkulturfonds wurde 1999 im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrags von Bund und Land Berlin eingerichtet. Er verfügt jährlich über ein Fördervolumen von 15 Millionen Euro und richtet sich an bedeutsame kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt. Ziel ist es, Projekte nahezu aller künstlerischen Sparten mit nationaler und internationaler Ausstrahlung zu fördern und Berlin als lebendigen Kulturstandort zu stärken. Die Geschäftsstelle des Fonds ist bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angesiedelt; Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury vorbereitet und vom gemeinsamen Ausschuss aus Vertretern von Bund und Land Berlin getroffen.

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Mission & Vision

Der Hauptstadtkulturfonds setzt sich für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft in Berlin ein. Mit seiner Projektförderung unterstützt er innovative, qualitativ hochwertige Vorhaben, die Berlin national und international in Szene setzen. Er versteht sich als Plattform für künstlerischen Austausch, fördert kulturelle Exzellenz und trägt zur Profilierung Berlins als globale Kulturmetropole bei.

Zielgruppen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit Konzepten für Einzelprojekte und Veranstaltungen aus nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben. Gefördert werden Projekte, die in Berlin entwickelt und präsentiert werden und nationale oder internationale Relevanz besitzen. Die Auswahl erfolgt auf Basis künstlerischer Qualität und kultureller Bedeutung.