Stadt Wien - Wasserrecht (MA 58)

Kommune/Gemeinde

Über den Fördergeber

Die Abteilung für Wasserrecht (MA 58) im Magistrat der Stadt Wien ist die zentrale Fachstelle für alle wasserrechtlichen Angelegenheiten. Sie bearbeitet Anträge auf wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, überwacht die Einhaltung von Gewässerschutzvorschriften und berät Bürger:innen, Unternehmen sowie andere Behörden in Fragen des Wasserrechts. Zusätzlich ist MA 58 zuständig für die Prüfungen und Bestellungen von Jagdaufseher:innen (Berufsjäger:innen) im Revier, wenn dies im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Belangen steht. Die Abteilung arbeitet eng mit anderen Magistratsabteilungen, Umweltbehörden und forstwirtschaftlichen Stellen zusammen, um eine nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wiener Gewässer zu gewährleisten.

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Mission & Vision

Unsere Mission ist es, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Gewässer in Wien durch eine effiziente und rechtskonforme Bearbeitung wasserrechtlicher Anliegen sicherzustellen. Wir fördern eine ganzheitliche Wasserwirtschaft, beraten Ratsuchende kompetent und leisten durch gezielte Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der ökologischen Qualität unserer Flüsse, Bäche und Grundwasservorkommen.

Zielgruppen

Die Angebote und Dienstleistungen der Abteilung für Wasserrecht richten sich an Jagdausübungsberechtigte und Berufsjäger:innen für die Bestellung von Jagdaufseher:innen sowie an Grundeigentümer:innen, Unternehmen und technische Betriebe, die wasserrechtliche Genehmigungen benötigen. Darüber hinaus unterstützen wir Planende, Investierende und Behörden bei wasserrechtlichen Gutachten und Auskünften und beantworten Fragen von Privatpersonen zum Gewässerschutz und zur Einhaltung von Umweltauflagen.