Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Über den Fördergeber
Die Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft im Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist zentrale Service-, Förder- und Aufsichtsbehörde für die Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark. Sie koordiniert und bewilligt Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme (u. a. Ländliche Entwicklung, Katastrophenfonds, Forstförderung, De-minimis-Beihilfen), erarbeitet Richtlinien und Sonderrichtlinien, führt Umwelt- und Waldmonitoring durch und bietet Beratung und Abwicklung für Bewirtschaftungs- und Forstbetriebe sowie kommunale Einreich- und Abrechnungsstellen. Die Abteilung sichert flächendeckend die Fach- und Organisationsaufgaben im Forst- und Landwirtschaftsdienst und unterstützt mit Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und digitalen Services.
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Mission & Vision
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft setzt sich für eine nachhaltige, zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark ein. Ziel ist die Förderung innovativer und ökologisch verträglicher Projekte, der Erhalt und Ausbau der Kulturlandschaft, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie Schutz und Pflege des Waldes als Lebensraum, Rohstofflieferant und Klimaschützer.
Zielgruppen
Die Förder- und Beratungsangebote der Abteilung 10 richten sich an Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Gemeinden und Gemeindekooperationen im ländlichen Raum sowie an kommunale Einreich- und Abrechnungsstellen. Unterstützt werden darüber hinaus Verarbeiter- und Vermarkterbetriebe, Forstdienststellen und alle Akteure, die zur ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Kulturlandschaft beitragen.