Stiftung Bildung und Wissenschaft
Über den Fördergeber
Die Stiftung Bildung und Wissenschaft wurde am 19. Dezember 1986 unter dem Namen „Gesellschaft zur Förderung selbständiger junger Menschen“ als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Essen errichtet und führt seit dem 8. Januar 1992 den Namen „Stiftung Bildung und Wissenschaft“. Sie wird vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft betreut. Die Stiftung verfolgt den Zweck, junge Menschen im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung zu fördern. Schwerpunkte sind die Vergabe von Promotions- und Abschlussstipendien im Bereich Literaturwissenschaft und Geschichtswissenschaft (insbesondere Wirtschafts- und Sozialgeschichte) sowie die Projektförderung in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Die Förderungen erfolgen unabhängig von nationaler, weltanschaulicher oder religiöser Bindung und ausschließlich dann, wenn keine anderen öffentlichen oder privaten Hilfen zur Verfügung stehen. Die Stifter bleiben gegenüber der Öffentlichkeit anonym.
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Mission & Vision
Unabhängige Menschen können einen wesentlichen Beitrag zum Ausgleich der in der Gesellschaft bestehenden Gruppeninteressen leisten. In dieser Überzeugung fördert die Stiftung Bildung und Wissenschaft den wissenschaftlichen Nachwuchs und engagierte junge Menschen in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Unser Ziel ist es, innovative Promotions- und Abschlussvorhaben sowie kooperative Forschungsprojekte zu unterstützen, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Wissenschaft und Gesellschaft leisten.
Zielgruppen
Gefördert werden vorrangig Doktorandinnen und Doktoranden der Literaturwissenschaft sowie der Geschichts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, deren Vorhaben sich insbesondere auf neuere deutsche Literatur, deutsche und europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte (bevorzugt nach dem Zweiten Weltkrieg) konzentrieren. Bewerber sollten überdurchschnittliche Begabung, gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Engagement sowie eine weitgehend eigenständige Finanzierung ihres Studiums (z. B. BAföG oder eigene Tätigkeit) nachweisen. Für Promotionsstipendien darf das 30. Lebensjahr in der Regel noch nicht vollendet sein. Abschluss-Stipendien richten sich an Promovierende, deren Förderung durch andere Träger ausgelaufen ist und die ihre Dissertation innerhalb eines Jahres abschließen möchten.