Stiftung Kulturglück

Private Stiftung

Über den Fördergeber

Stiftung Kulturglück ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts unter der treuhänderischen Verwaltung der Kanzlei ASG Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck in Hamburg. Als gemeinnützige Körperschaft nach §§ 51 ff. AO fördert sie Kunst und Kultur sowie Volks- und Berufsbildung. Ihr Auftrag ist es, Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, finanzieller Not oder sprachlicher Barrieren sonst ausgeschlossen wären. Die Stiftung realisiert kunstpädagogische Workshops in Krankenhäusern, fördert inklusive Kulturprojekte im Rahmen des „Kultur für alle!“-Fonds und setzt kunsttherapeutische Angebote in der Behandlung psychischer und demenzieller Erkrankungen um.

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Mission & Vision

Die Stiftung Kulturglück hat sich zum Ziel gesetzt, Barrieren im Kulturbetrieb abzubauen und allen Hamburgerinnen und Hamburgern – insbesondere Menschen mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigungen – den Weg zu Kulturveranstaltungen und -einrichtungen zu ebnen. Durch Kooperationen mit öffentlichen Stellen, privaten Förderern und kulturellen Institutionen schafft sie langfristig wirkende Strukturen und begleitet Projekte, die Teilhabe, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Integration durch aktive Auseinandersetzung mit Kunst ermöglichen.

Zielgruppen

Die Förder- und Angebotsprogramme der Stiftung Kulturglück richten sich an Personen und Gruppen in Hamburg mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderungen, mit Sinnesbeeinträchtigungen oder demenziellen Erkrankungen, psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen in sozialen Notlagen, Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Quartieren sowie Menschen mit Migrationshintergrund oder sprachlichen Barrieren. Ziel ist es, jenen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, die aus unterschiedlichsten Gründen bisher kaum oder gar nicht in den Genuss künstlerischer und kultureller Angebote kommen konnten.