Zuschuss

Inklusionsfond „Kultur für Alle“

Förderung von Kulturprojekten in Hamburg für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Quartieren. Anträge jeweils zum 15. Mai und 15. Dezember möglich.

Kultur Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Projektstart ab: 01.01.2022

Förderziel

Förderung von Projekten, die Hamburgerinnen und Hamburgern mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder demenziellen Erkrankungen sowie älteren Menschen in Einsamkeit und finanzieller Not den Zugang zu Kultur ermöglichen und Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Quartieren kulturell unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wohnsitz in Hamburg
  • Durchführung eines kulturellen Projekts für die genannten Zielgruppen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinie (PDF)

Beschreibung

Der Inklusionsfond „Kultur für Alle“ fördert seit 2022 in Hamburg kulturelle Projekte, die Menschen mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen und demenziellen Erkrankungen den Zugang zu künstlerischen Angeboten erleichtern. Daneben richtet sich die Unterstützung an ältere Hamburger:innen in Einsamkeit und finanzieller Not sowie an Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Quartieren. Gefördert werden Einzelpersonen, Künstler:innen, gemeinnützige Vereine und Kultureinrichtungen, die Ideen in die Tat umsetzen möchten. Die Förderart erfolgt in Form von Zuschüssen, um sowohl Initiativphasen und Konzeption als auch Umsetzungs- und Anschlussfinanzierungen zu ermöglichen. Voraussetzung ist ein Sitz oder Wohnsitz in Hamburg und die Durchführung eines kulturellen Projekts für die genannten Zielgruppen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die jeweils zum 15. Mai und zum 15. Dezember eines Jahres ihre Projektvorhaben formlos bei der Behörde für Kultur und Medien einreichen. Die Jury, bestehend aus Vertreter:innen der Hildegard und Horst Röder-Stiftung, der Stiftung Kulturglück sowie der Behörde für Kultur und Medien, entscheidet über die Vergabe der Mittel. Die Förderrichtlinie steht als PDF zur Einsicht bereit, um notwendige Angaben und Bedingungen für die Antragstellung zu klären. Mit dem Fonds „Kultur für Alle“ wird eine inklusive Kulturlandschaft gefördert, die Barrieren abbaut und Teilhabe für alle Hamburger:innen ermöglicht.

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