Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
Über den Fördergeber
Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein wurde 1982 gegründet und wird vom Land Schleswig-Holstein als Kapitalgeber getragen. Sie unterstützt straffällig gewordene Menschen sowie gemeinnützige Träger der Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein durch verzinsliche Darlehen, Bürgschaften und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ziel ist die wirtschaftliche Stabilisierung, Entschuldung und Reintegration der Klientinnen und Klienten. Die Stiftung arbeitet eng mit Schuldnerberatungsstellen, Bewährungshilfe, Konfliktschlichtungsstellen, Therapieeinrichtungen und weiteren sozialen Diensten zusammen. Hilfesuchende werden über Beratungsstellen und Stiftungsbeauftragte in den Landgerichtsbezirken betreut. Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftung ist die Unterstützung von Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren.
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Mission & Vision
Die Stiftung versteht Resozialisierung straffällig gewordener Menschen als Beitrag zum Opferschutz und zur gesellschaftlichen Prävention. Sie fördert nachhaltige Stabilisierungskonzepte, die sowohl die finanzielle Eigenständigkeit als auch die soziale Reintegration unterstützen. Durch ihre Arbeit leistet die Stiftung einen Beitrag zur Vermeidung von Rückfällen und zur Stärkung des sozialen Friedens in Schleswig-Holstein.
Zielgruppen
Die Förderangebote der Stiftung richten sich an: 1. Einzelpersonen: Straffällig gewordene Menschen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Schleswig-Holstein sowie gegebenenfalls deren Angehörige oder Opfer. 2. Gemeinnützige Träger der Straffälligenhilfe: Anerkannte Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die Resozialisierung oder Entschuldung straffällig gewordener Menschen fördern (z. B. Schuldnerberatungsstellen, Konfliktschlichtungsstellen). 3. Beteiligte an Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren, die von anerkannten Konfliktschlichtungsstellen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.