Darlehen

Darlehen und Zuschüsse für Einzelpersonen – Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein

Förderung straffällig gewordener Menschen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein durch verzinsliche Darlehen zur Entschuldung und finanziellen Stabilisierung; nach erfolgreicher Rückzahlung sind in begründeten Fällen nicht rückzahlbare Zuschüsse möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: Bis zu 15.000 € Darlehen, bis zu 3.000 € Stabilisierungsdarlehen
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Die Stiftung unterstützt straffällig gewordene Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein bei der Entschuldung und wirtschaftlichen Stabilisierung. Vorrangig werden verzinsliche Darlehen zur Gesamtsanierung oder Teilentschuldung sowie zur Finanzierung von Maßnahmen der finanziellen Stabilität (z. B. berufliche Qualifizierung, Übernahme finanzieller Verpflichtungen vor Titulierung) gewährt. Nach regelmäßiger Rückzahlung können abhängig von der finanziellen Lage der Stiftung nicht rückzahlbare Zuschüsse (Schulderlass/Teilerlass) erteilt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Schuldenregulierung
  • Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung
  • Gebühren für berufliche Qualifizierung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vor Realisierung öffentlicher Ansprüche
  • Geldstrafen und Geldbußen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Schleswig-Holstein
  • Straffälligkeit und Aussicht auf künftiges straffreies Leben
  • Antragstellung über anerkannte Beratungs- oder Konfliktstelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Anschreiben der Beratungsstelle
  2. Befürwortungsformular der Beratungsstelle
  3. Darlehensantrag mit Kopie Personalausweis und Einkommensnachweis
  4. Schulderlasserklärungen der Gläubiger
  5. Schufa-Auskunft (ab 2.000 €)

Bewertungskriterien

  • Grad der Bedürftigkeit
  • Aussicht auf Rückzahlungsfähigkeit
  • Beitrag zur Resozialisierung
  • Zweckbindung der Maßnahme

Beschreibung

Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein richtet ein kontinuierlich verfügbares Programm in Schleswig-Holstein aus, das straffällig gewordenen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt bei ihrer wirtschaftlichen Neuorientierung beisteht. Vorrangig werden verzinsliche Darlehen (bis zu 15.000 €) zur Gesamtsanierung oder Teilentschuldung gewährt; zusätzlich können Stabilisierungsdarlehen bis zu 3.000 € für berufliche Qualifizierung oder die Übernahme finanzieller Verpflichtungen vor Titulierung beantragt werden. Ziel ist die Entschuldung, die Sicherung einer tragfähigen Haushaltsführung und damit die Förderung eines straffreien Lebensabschnitts. Nach regelmäßiger Rückzahlung besteht unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stiftung die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (Schulderlass oder Teilerlass) zu erhalten. Ausnahmsweise können unterstützend Angehörige oder Opfer eingebunden werden, wenn dies die Resozialisierung fördert. Die Maßnahme ist auf eine maximale Laufzeit von 60 Monaten ausgelegt und bietet so ausreichend Zeit für eine nachhaltige Stabilisierung.

Fördervoraussetzungen sind der Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein, eine anerkannte Straffälligkeit mit Aussicht auf künftiges straffreies Leben sowie die Antragstellung über eine Beratungs- oder Konfliktstelle. Die Mittel sind nachrangig gegenüber öffentlichen Forderungen einzusetzen. Bewilligungsrelevante Unterlagen umfassen ein formloses Anschreiben und ein Befürwortungsformular der Beratungsstelle, den Darlehensantrag mit Kopie des Personalausweises und Einkommensnachweisen, Schulderlasserklärungen der Gläubiger sowie ab einem Darlehensbetrag über 2.000 € eine Schufa-Auskunft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – entscheidend sind der Grad der Bedürftigkeit, die Rückzahlungsfähigkeit und der Beitrag zur Resozialisierung. Die flexible Antragstellung ermöglicht eine passgenaue Unterstützung auf dem Weg zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit.

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