100 mal 500 für die Demokratie
Demokratie-Förderprogramm in Rheinland-Pfalz mit einmaligen Zuwendungen bis zu 500 € für ehrenamtliche Projekte. Anträge für 2026 bis zum 31.10.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, ehrenamtliche demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und Projekte zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Honorarkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der parteipolitischen Werbung
- Anschaffung von Mobiliar, Inventar und Technik über den Projektzeitraum hinaus
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verfolgung der Programmziele und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Eigenmittel mindestens 10 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Allgemeine Hinweise zur Zuwendung
Beschreibung
Das Programm „100 mal 500 für die Demokratie“ fördert in Rheinland-Pfalz ehrenamtliche Initiativen, die an Lern- und Lebensorten demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Projekte ohne Rechtsstatus, schulische und studentische Initiativen sowie anerkannte Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften können einmalige Zuwendungen bis zu 500 € erhalten. Gefördert werden Sachkosten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Raummiete, Veranstaltungstechnik) und Honorarkosten für Moderationen oder fachliche Inputs. Für eine Antragssumme von 500 € sind mindestens 10 % Eigenmittel vorzuhalten, die Förderung kann bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Parteipolitische Werbung sowie die Anschaffung von Mobiliar, Inventar oder Technik für die Zeit nach Projektende sind ausgeschlossen.
Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden und müssen vor Beginn der geplanten Maßnahme vorliegen. Voraussetzung ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Verfolgung der Programmziele. Die Förderentscheidung trifft die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Rechtspflicht zur Bewilligung besteht nicht. Das Programm richtet sich an all jene, die mit kleineren Projekten Diskussionsveranstaltungen, Vernetzungsformate oder Aktionen gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Extremismus umsetzen und so Vielfalt, Toleranz sowie Solidarität vor Ort fördern möchten.
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