Zuschuss

Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)

Brandenburg fördert barrierereduzierende Baumaßnahmen in bestehenden Wohnungen mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Anträge können jederzeit bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: Bis zu 12.000 € je Wohnung für barrierereduzierende Baumaßnahmen und bis zu 14.000 € je Wohnung für Rampeneinbau und ...
Förderquote: 90%

Förderziel

Förderung baulicher Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Einbau von Rampen und höhenüberwindenden Hilfsmitteln
  • Schaffung barrierefreier Zugänge

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die ausschließlich durch Leistungen Dritter finanziert werden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte sind antragsberechtigt
  • Vermieter:innen oder Mieter:innen von Mietwohnungen sind antragsberechtigt
  • Haushalte müssen eine schwerbehinderte Person (Grad ≥ 80) beinhalten
  • Bestätigung der Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme durch die zuständige Stelle
  • Einhaltung der DIN 18040-2 bei barrierereduzierenden Maßnahmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formgebundener Antrag
  2. Berechtigungsnachweise
  3. Nachweis zum Grad der Behinderung
  4. Bestätigung der Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme
  5. Kostenaufstellung

Beschreibung

Das Programm „Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum“ des Landes Brandenburg fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung bestehenden Wohnraums. Ziel ist, Zugänge und Wohnbereiche durch Rampen, höhenüberwindende Hilfsmittel und barrierereduzierende Umbauten barrierefrei zu gestalten. Privatpersonen erhalten als Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Vermieter:innen oder Mieter:innen sowie Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 lebt, einen Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit können bis zu 12.000 € für allgemeine Anpassungen und bis zu 14.000 € für Rampeneinbauten und Zugangsmaßnahmen gewährt werden – bei einem Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten. Die Förderung wird fortlaufend ausgeschrieben und kann jederzeit über die Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt werden.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Bestätigung der Angemessenheit und Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen durch die zuständige Stelle sowie die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040-2. In Mietwohnungen ist eine Nutzungsverpflichtung für mindestens zehn Jahre zu vereinbaren. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die vollständig durch Dritte, beispielsweise über Berufsgenossenschaften oder Pflegeversicherungen, finanziert werden. Die Antragstellung erfolgt in einem formgebundenen Verfahren mit Nachweisen zum Grad der Behinderung, einer detaillierten Kostenaufstellung und Berechtigungsnachweisen. Das Programm bietet damit passgenaue finanzielle Unterstützung für Haushalte in Brandenburg, die ihre Wohnsituation nachhaltig barrierefrei gestalten möchten.

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