Abgangsdeckung der Tierkörperentsorgungsges.m.b.H. (TKE)
Förderung der Kostenabdeckung bei der Tierkörperentsorgung durch die Tierkörperentsorgunsges.m.b.H. in Kärnten. Das Land Kärnten übernimmt 75 % der Entsorgungskosten für Tierkadaver ab 80 kg. Laufend gültig seit 01.01.2014.
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Förderkriterien
Förderziel
Abdeckung der Kosten für anfallende Tierkadaver über 80 kg durch die Tierkörperentsorgunsges.m.b.H., um eine fachgerechte Entsorgung und Seuchenprävention sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Tierkadaverentsorgung über 80 kg
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tierkadaver über 80 kg
- Abholung durch die Tierkörperentsorgunsges.m.b.H.
Beschreibung
Die Förderung „Abgangsdeckung der Tierkörperentsorgungsges.m.b.H. (TKE)“ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe und Tierhalter:innen in Kärnten bei der fachgerechten und seuchenpräventiven Beseitigung von Tierkadavern. Seit 1. Jänner 2014 stellt das Land Kärnten eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit bereit, die gezielt den Tierschutz, die Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz fördert. Durch eine enge Kooperation mit der Tierkörperentsorgunsges.m.b.H. können verendete Tiere mit einem Mindestgewicht von 80 kg direkt abgeholt werden, sodass eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt und mögliche Gesundheitsrisiken minimiert werden. Die Maßnahme trägt dazu bei, landwirtschaftliche Betriebe nachhaltig und verantwortungsbewusst zu stärken.
Für die Inanspruchnahme übernimmt das Land Kärnten 75 % der anfallenden Entsorgungskosten, wodurch die finanzielle Belastung für Betriebe deutlich reduziert wird. Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abholung von Tierkadavern über 80 kg durch die TKE entstehen. Eine Antragstellung ist unbegrenzt möglich, da der Zuschuss dauerhaft zur Verfügung steht und jährlich ohne Fristbeschränkung beantragt werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist allein die fachgerechte Abholung über die Tierkörperentsorgunsges.m.b.H. und ein Gewicht von mindestens 80 kg je Kadaver. Durch die direkte Abrechnung zwischen der TKE und dem Land Kärnten wird ein unkomplizierter und transparenter Ablauf gewährleistet, der eine rasche Erstattung der Förderung sicherstellt.
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