Zuschuss

Abgangsdeckung der Tierkörperentsorgungsges.m.b.H. (TKE)

Förderung der Abgangsdeckung an die Tierkörperentsorgungsges.m.b.H. in Kärnten.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der Abgangsdeckung an die Tierkörperentsorgungsges.m.b.H.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage des geprüften Jahresabschlusses
  • Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. geprüfter Jahresabschluss
  2. Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr

Beschreibung

Die Fördermaßnahme zur Abdeckungsfinanzierung der Tierkörperentsorgungsgesellschaft m.b.H. (TKE) in Kärnten richtet sich an Unternehmen der Tierkörperentsorgung mit Sitz in Kärnten, die ihre bilanziellen Abgänge ausgleichen möchten. Als laufend verfügbare Zuschussförderung unterstützt sie betrieblich bedingte Ausgaben, die im Rahmen der Schlachtung und Entsorgung anfallen. Mit dem Ziel, die finanzielle Stabilität von Entsorgungsbetrieben zu stärken, leistet das Land Kärnten einen direkten Beitrag zur nachhaltigen Fortführung dieser wichtigen Dienstleistung. Die Maßnahme wird auf Grundlage eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Land Kärnten und der TKE umgesetzt sowie nach der allgemeinen Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln vergeben.

Für eine Antragstellung sind die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses sowie eine Planrechnung für das laufende Geschäftsjahr zwingende Voraussetzungen. Die Förderwürdigkeit setzt voraus, dass die bilanziellen Abgänge im Jahresabschluss nachvollziehbar dokumentiert und in der Planrechnung realistisch prognostiziert werden. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen. Durch die Kombination aus Unternehmensfinanzierung und fachlicher Beratung gewährleistet die Förderung, dass betroffene Betriebe ihre Liquiditätsanforderungen langfristig erfüllen können. Interessent:innen erhalten ergänzende Informationen bei der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum – des Amtes der Kärntner Landesregierung, die nationale sowie EU-geförderte Programme koordiniert und regionale Beratungsangebote für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Kommunen betreibt.

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