Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Zuschuss für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Absatzmöglichkeiten landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Hamburg. Anträge sind spätestens 2 Monate vor dem Projektbeginn zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Vermarktung und Absatzmöglichkeiten landwirtschaftlicher und Qualitätserzeugnisse in Hamburg.
Förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungs- und Messeteilnahme
- Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen
- Beratungsleistungen und Studien
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen
- Projektbezogene Personalausgaben
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 3 Akteur:innen der hamburgischen Agrarwirtschaft müssen beteiligt sein
- Nachweis einer tragfähigen wirtschaftlichen Grundlage
- Vorhaben darf ohne Förderung nicht umsetzbar sein
- Keine parallele Förderung nach anderen Bestimmungen (Ausschluss der Doppelförderung)
- Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten und solchen mit Beihilfe-Rückforderungsverfahren
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt mit einem Zuschuss Maßnahmen, die auf eine langfristige Stärkung der Vermarktungs- und Absatzmöglichkeiten landwirtschaftlicher sowie Qualitätserzeugnisse abzielen. Gefördert werden unter anderem die Organisation oder Teilnahme an Fachmessen, zielgerichtete Werbe- und Verbraucher:inneninformationskampagnen, Aufbau und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen sowie projektbezogene Personalkosten. Beratungsleistungen und Marktstudien zählen ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme bei 50 % bis 90 % der anerkannten Kosten, wobei pro Förderzeitraum von 24 Monaten maximal 80.000 € vergeben werden. Anträge sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.
Förderberechtigt sind Absatzgemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen mit Tätigkeiten im Agrarwirtschaftsbereich in Hamburg. Voraussetzung für eine Bewilligung sind die Beteiligung von mindestens drei Akteur:innen der hamburgischen Agrarwirtschaft, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept sowie die Unmöglichkeit einer Umsetzung ohne öffentliche Förderung. Eine Doppelförderung nach anderen Bestimmungen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit laufenden Beihilferückforderungsverfahren. Die Maßnahme bietet die Chance, innovative Vermarktungsstrategien zu realisieren und die regionale Landwirtschaft langfristig zukunftsfähig zu gestalten.
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