Additional activities for the European Biodiversity Partnership: Biodiversa+
Co-Finanzierung weiterer Aktivitäten im europäischen Biodiversitäts-Partnerschaftsprogramm Biodiversa+, einschließlich Förderungen an Dritte zur Renaturierung von Ökosystemen im Einklang mit der EU-Restaurierungsverordnung. 20 Mio. € pro Jahr für 2025–2027, Einreichung bis 17.09.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Fortführung und Ausbau der Unterstützung für die European Biodiversity Partnership Biodiversa+ zur Durchführung zusätzlicher Aktivitäten, u. a. transnationale Ausschreibungen, Biodiversitäts-Monitoring und wissenschaftspolitische Beratung; Finanzierung Dritter für Maßnahmen zur Renaturierung von Ökosystemen in Übereinstimmung mit der EU-Restaurierungsverordnung und dem Europäischen Klimagesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Konsortialkoordination und -verwaltung
- Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen
- Finanzielle Unterstützung an Dritte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Koordinator muss berechtigt sein, Änderungen an den Zuschussverträgen HORIZON-CL6-2021-BIODIV-02-01 und HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-18 einzureichen
- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Verwaltung mehrjähriger Partnerschaftsprogramme
- Bereitschaft, finanzielle Unterstützung an Dritte (FSTP) zu leisten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachtrag zum bestehenden Zuschussvertrag
Bewertungskriterien
- Relevanz und Ambition der vorgeschlagenen Aktivitäten
- Konsistenz und Qualität der Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen
- Potenzial für Hebelwirkung und Nachhaltigkeit der Partnerschaft
Beschreibung
Additional activities for the European Biodiversity Partnership: Biodiversa+ fördert die Fortführung und den Ausbau der European Biodiversity Partnership Biodiversa+ durch Co-Finanzierung transnationaler Ausschreibungen, Biodiversitäts-Monitoring und wissenschaftspolitischer Beratung. Über ein „Financial Support to Third Parties“ (FSTP) können Maßnahmen zur Renaturierung von Mooren, Wäldern und Feuchtgebieten im Einklang mit der EU-Restaurierungsverordnung und dem Europäischen Klimagesetz gezielt unterstützt werden. Die Förderung greift als Änderung bestehender HORIZON-Zuschussverträge (HORIZON-CL6-2021-BIODIV-02-01 und HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-18) und erlaubt – neben zusätzlichen Partner:innen – ein abgestimmtes Bündeln nationaler Mittel, um EU-weit eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Angestrebt werden innovative Lösungen, die natürliche Kohlenstoffsenken stabilisieren, die Funktionalität von Ökosystemen stärken und Akteur:innen aus Gemeinden, Behörden und NGOs aktiv in Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbinden.
Als Förderart wird ein Budget-basierter Zuschuss mit einer Förderquote von 30 % gewährt. Die Projektdauer beträgt 36 Monate, mit einer Gesamtsumme von 60 Mio. € (je 20 Mio. € für 2025, 2026 und 2027). Einreichungen sind bis zum 17. September 2025 über das Funding & Tenders Portal möglich. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit nachgewiesener Erfahrung in der Verwaltung mehrjähriger Partnerschaftsprogramme. Konsortialpartner:innen aus Forschung, Verwaltung, Umwelt-NGOs und zivilgesellschaftlichen Netzwerken erhalten die Gelegenheit, direkt Renaturierungs- und Schutzvorhaben umzusetzen oder als Koordinations- und Ausschreibungsstelle aufzutreten. Die Bewertung orientiert sich an Relevanz und Innovationskraft der Aktivitäten, der Qualität der Koordination sowie dem Hebel- und Nachhaltigkeitspotenzial der Partnerschaft.