Additionalität - EFRE - Investitionsförderung - Energieeffizienz in burgenländischen Gemeinden
Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen in burgenländischen Gemeinden zur Reduktion von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen und zur Erreichung der Klima & Energie Strategie des Landes Burgenland. Anträge von 01.01.2021 bis 31.12.2030 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen der Maßnahme sollen Energie- und Umweltmaßnahmen, die durch Gemeinden im Burgenland umgesetzt werden, unterstützt werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung von Belastungen durch Luftschadstoffe und klimarelevante Gase sowie zur Einsparung oder Ersatz von fossilen Energieträgern geleistet werden. Weiters soll die Maßnahme zum Erreichen der Ziele der „Klima & Energie Strategie“ des Landes Burgenland beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Fahrzeugkosten (Erstanschaffung)
- Anlageninvestitionen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. Hard- und Software)
- Bauliche Maßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Einbringung des Förderantrages
- Ankauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern
- Ankauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern ohne Aktivierung im Anlagevermögen
- Eigenleistungen (interne Personalkosten)
- Kosten der Finanzierung
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Burgenländische Gemeinde als Förderungswerber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronischer Antrag über das e-cohesion Portal ATES
- Detailliertes Maßnahmenkonzept
- Nachweis über Endenergieeffizienzsteigerung (mindestens 30 %)
- Nachweis über Photovoltaikanlage (≥ 20 kWp) oder bestehende Anlage
- Nachweis Teilnahme an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft gemäß ElWOG § 16c
Bewertungskriterien
- Positiver Umweltbeitrag (CO2-Reduktion)
- Steigerung der Endenergieeffizienz
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Strategiebezug
- Bedarf
- Kompetenz des Projektträgers
Beschreibung
Die Investitionsförderung für Energieeffizienz in burgenländischen Gemeinden unterstützt öffentliche Träger in Burgenland bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen. Ziel ist eine substanzielle Reduktion fossiler Energieträger und ein Aktionsbeitrag zur „Klima & Energie Strategie“ des Landes. Gefördert werden Projekte mit einem Mindestvolumen von 200.000 Euro, die innerhalb von 18 Monaten realisiert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 200.000 Euro pro Vorhaben. Bewertet werden unter anderem der positive Umweltbeitrag (CO₂-Reduktion), die Steigerung der Endenergieeffizienz, ökologische Nachhaltigkeit und die Kompetenz des Projektträgers.
Förderberechtigt sind alle burgenländischen Gemeinden, die ihre Vorhaben elektronisch über das e-cohesion-Portal ATES einreichen und ein detailliertes Maßnahmenkonzept vorlegen. Voraussetzung ist eine Endenergieeffizienzsteigerung von mindestens 30 % sowie die Installation oder bestehende Nutzung einer Photovoltaikanlage (≥ 20 kWp) und die Teilnahme an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft gemäß ElWOG § 16c. Antragstellung ist fortlaufend vom 01.01.2021 bis 31.12.2030 möglich. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Planung und baulichen Maßnahmen auch Erstanschaffungskosten für Fahrzeuge, Anlageninvestitionen, Hard- und Software sowie Inbetriebnahme durch befugte Unternehmen. Nicht anrechenbar sind unter anderem gebührenpflichtige Leistungen, Eigenleistungen, gebrauchte Güter und Rechnungen unter 150 Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftsagentur Burgenland.
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