Additionalität - EFRE - Nachhaltige Wasserbewirtschaftung
Förderung innovativer Klimawandelanpassungsmaßnahmen in Burgenland zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung (Regenwasser-Handling, Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung, Bewässerung in der Landwirtschaft).
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Gemeinden und weitere PartnerInnen (z. B. Wasser- und Abwasserverbände, Genossenschaften, Gesellschaften mit Landesbeteiligung) bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: nachhaltiger Umgang mit Regenwasser, koordinierte Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung sowie landwirtschaftliche Bewässerung im Sinne integrativer Konzepte.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Sachkosten
- Externe Dienstleistungen
- Planungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger muss Gemeinde-, Verband- oder Genossenschaftsstatus haben
- Maßnahme dient innovativer Klimawandelanpassung im Wasserbereich
- Beitrag zur Absicherung natürlicher Wasserressourcen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
- Nachweis der Trägerschaft
Bewertungskriterien
- Innovativer Ansatz
- Verbesserung der Versorgungssicherheit
- Umweltpolitische Relevanz
- Regionalpolitische Relevanz
Beschreibung
Das Förderprogramm „Additionalität – EFRE – Nachhaltige Wasserbewirtschaftung“ im Burgenland unterstützt innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Genossenschaften. Gefördert werden Projekte zum Umgang mit Regenwasser (Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf), koordinierte Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung sowie landwirtschaftliche Bewässerung im Rahmen integrativer Gesamtkonzepte. Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbände sowie Genossenschaften und Gesellschaften mit Landesbeteiligung können fortlaufend Förderanträge stellen. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben – einschließlich Investitions-, Personal-, Sach-, Planungs- und externen Dienstleistungskosten. Wesentliche Auswahlkriterien sind ein innovativer Ansatz, die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die Beitrag zur Absicherung natürlicher Wasserressourcen sowie umwelt- und regionalpolitische Relevanz.
Projektträger:innen müssen über Gemeinde-, Verbands- oder Genossenschaftsstatus verfügen und nachweisen, dass ihre Maßnahme der Klimawandelanpassung im Wasserbereich dient. Beantragt werden können u. a. Investitionskosten für Bau- und Ingenieurleistungen, Personalaufwand für Projektsteuerung und Betrieb, Sachmittel sowie Planungs- und Evaluierungskosten. Die Begutachtung erfolgt anhand von Vorschlägen zu innovativen Lösungen (z. B. Regenwassermanagementsysteme, Dotierungskonzepte), deren Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wasserressourcen und der Resilienz landwirtschaftlicher Bewässerung. Anträge sind fortlaufend bis zum Programmende 2027 möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Kostenvoranschlag und den Nachweis der Trägerschaft. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung natürlicher Wasserressourcen im Burgenland und fördert die Vernetzung aller relevanten Akteur:innen in der Wasserbewirtschaftung.
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