Zuschuss

Additionalität - EFRE - Nachhaltige Wasserbewirtschaftung

Förderung innovativer Klimawandelanpassungsmaßnahmen in Burgenland zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung (Regenwasser-Handling, Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung, Bewässerung in der Landwirtschaft).

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Gefördert werden Gemeinden und weitere PartnerInnen (z. B. Wasser- und Abwasserverbände, Genossenschaften, Gesellschaften mit Landesbeteiligung) bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: nachhaltiger Umgang mit Regenwasser, koordinierte Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung sowie landwirtschaftliche Bewässerung im Sinne integrativer Konzepte.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Externe Dienstleistungen
  • Planungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger muss Gemeinde-, Verband- oder Genossenschaftsstatus haben
  • Maßnahme dient innovativer Klimawandelanpassung im Wasserbereich
  • Beitrag zur Absicherung natürlicher Wasserressourcen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenvoranschlag
  3. Nachweis der Trägerschaft

Bewertungskriterien

  • Innovativer Ansatz
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit
  • Umweltpolitische Relevanz
  • Regionalpolitische Relevanz

Beschreibung

Das Förderprogramm „Additionalität – EFRE – Nachhaltige Wasserbewirtschaftung“ im Burgenland unterstützt innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Genossenschaften. Gefördert werden Projekte zum Umgang mit Regenwasser (Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf), koordinierte Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung sowie landwirtschaftliche Bewässerung im Rahmen integrativer Gesamtkonzepte. Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbände sowie Genossenschaften und Gesellschaften mit Landesbeteiligung können fortlaufend Förderanträge stellen. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben – einschließlich Investitions-, Personal-, Sach-, Planungs- und externen Dienstleistungskosten. Wesentliche Auswahlkriterien sind ein innovativer Ansatz, die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die Beitrag zur Absicherung natürlicher Wasserressourcen sowie umwelt- und regionalpolitische Relevanz.

Projektträger:innen müssen über Gemeinde-, Verbands- oder Genossenschaftsstatus verfügen und nachweisen, dass ihre Maßnahme der Klimawandelanpassung im Wasserbereich dient. Beantragt werden können u. a. Investitionskosten für Bau- und Ingenieurleistungen, Personalaufwand für Projektsteuerung und Betrieb, Sachmittel sowie Planungs- und Evaluierungskosten. Die Begutachtung erfolgt anhand von Vorschlägen zu innovativen Lösungen (z. B. Regenwassermanagementsysteme, Dotierungskonzepte), deren Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wasserressourcen und der Resilienz landwirtschaftlicher Bewässerung. Anträge sind fortlaufend bis zum Programmende 2027 möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Kostenvoranschlag und den Nachweis der Trägerschaft. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung natürlicher Wasserressourcen im Burgenland und fördert die Vernetzung aller relevanten Akteur:innen in der Wasserbewirtschaftung.

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