Advanced manufacturing for key products (IA) (Made in Europe partnership)
Förderung von innovativen Produktionsmethoden für Schlüsselprodukte in Europa im Rahmen der „Made in Europe“-Partnerschaft. Anträge bis 02.02.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschung und Innovation im Bereich fortgeschrittener Fertigungstechnologien für wettbewerbsfähige, leistungsstarke und ressourceneffiziente Industrieprodukte in Europa.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Subunternehmerleistungen
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Anschaffung von Immobilien
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Registrierung im Participant Register mit gültigem PIC
- Teilnahmeberechtigung in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Erfüllung der Vorgaben zur finanziellen und operativen Kapazität
- Einhaltung der Ausschreibungs- und Ethikvorgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standard application form
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe der Schlüsselpersonalien
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Ambition des Projekts
- Erwartete Wirkung und Beitrag zu EU-Zielen
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Advanced manufacturing for key products (IA)“ innerhalb der Partnerschaft „Made in Europe“ richtet sich an Industrieunternehmen, Technologieanbieter:innen und Forschungseinrichtungen in der EU und assoziierten Ländern, die wegweisende Produktionsmethoden für strategisch relevante Produkte entwickeln möchten. Ziel ist es, Europas Wettbewerbsfähigkeit durch neuartige Fertigungstechnologien zu stärken und gleichzeitig Ressourcen- und Energieeffizienz zu steigern. Dabei wird besonderer Wert auf zirkuläre Verfahren gelegt, zum Beispiel durch den verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen und innovativen Werkstoffen wie Leichtbau- oder selbstheilenden Materialien. Die Projektskizzen müssen eine klare Problemstellung benennen und ein solides Business Case–Konzept mit erster Exploitation-Strategie enthalten. Die Auswahl berücksichtigt sowohl den Innovationsgehalt als auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Effekte im Hinblick auf die EU-Ziele. Ein zentraler Bestandteil ist die Einbindung neuester Digitalisierungsansätze, um Produktionsprozesse ressourcenschonend und vernetzt zu gestalten.
Für KMU und Start-ups stehen Zuwendungen in Form von Zuschüssen mit einer Fördersumme von 6–8 Mio. EUR pro Projekt (Förderquote bis zu 70 %) bereit. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen, sofern sie im Participant Register mit gültigem PIC registriert sind. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal-, Reise- und Sachkosten sowie Leistungen externer Subunternehmer:innen; rückwirkende Kosten und Immobilieninvestitionen werden ausgeschlossen. Für die Antragstellung ist neben dem Standard-Antragsformular eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungs- und Lebenslaufkonzept des Schlüsselpersonals erforderlich. Die Frist endet am 02.02.2027 (17:00 Brüsseler Zeit). Projekte, die insbesondere einen substanziellen Beitrag zum Green Deal und zur digitalen Transformation leisten, haben besonders gute Chancen auf eine Förderung.
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