Zuschuss

Ärztlicher Funknotdienst im Land Salzburg

Direkte Förderungen des Landes Salzburg für den Ausbau und die Wartung eines flächendeckenden Funknotdienstes zur Verbesserung der Erreichbarkeit von in Bereitschaft stehenden ÄrztInnen.

Gesundheit Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Aufbau und Wartung eines flächendeckenden Funknetzes im Bundesland Salzburg, um die Erreichbarkeit der in Bereitschaft stehenden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Wartungskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufbau und Wartung eines flächendeckenden Funknetzes im Bundesland Salzburg zur Verbesserung der Erreichbarkeit der in Bereitschaft stehenden ÄrztInnen
  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des rechtlichen Bestandes (Satzungen, Statuten)
  2. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
  3. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistung
  4. Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
  5. Erklärung gemäß Datenschutzgesetz

Beschreibung

Ärztlicher Funknotdienst im Land Salzburg bietet eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit für öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die am flächendeckenden Ausbau und an der Wartung eines zuverlässigen Funknetzes im Bundesland Salzburg beteiligt sind. Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der Erreichbarkeit von in Bereitschaft stehenden Ärzt:innen durch finanzielle Unterstützung von Wartungs- und Personalkosten. Die Trägerschaft liegt in der Verantwortung der ARGE Funknotdienst – bestehend aus der Salzburger Ärztekammer, dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Land Salzburg. Die Mittel werden nach den „Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg“ vergeben und dienen dem Erhalt und der stetigen Optimierung eines flächendeckenden medizinischen Notdienstsystems. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Land Salzburg, wobei die Fördersummen jährlich im Transparenzportal ausgewiesen werden.

Gefördert werden Ärzt:innen in Bereitschaftsdiensten sowie die Trägerorganisationen der ARGE Funknotdienst, die für die Installation, Instandhaltung und den Betrieb des Netzes verantwortlich zeichnen. Voraussetzung ist ein nachweislich flächendeckendes Vorhaben im Sinne des Förderziels und die Einhaltung sämtlicher landesspezifischer Richtlinien. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen: Nachweis des rechtlichen Bestands (Satzungen, Statuten), Budgetplan inklusive Voranschlag und Rechnungsabschluss, detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistungen, schriftliche Erklärungen zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis sowie eine Datenschutz-Erklärung. Anträge können jederzeit ohne Fristende eingereicht werden, wobei die Bewilligung vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit erfolgt. Diese Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur in Salzburg und unterstützt eine rasche medizinische Versorgung außerhalb regulärer Praxissitzungen.

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