Zuschuss

Agrarinvestitionskredite (AIK)

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 zur Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Förderziel

Mit dieser Intervention werden Investitionen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung und des Ressourcenschutzes sowie der Produktionsprozesse und internen Infrastruktur beitragen.

Förderfähige Ausgaben

  • Zinsaufwendungen für Agrarinvestitionskredite

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Tilgung des Kreditkapitals

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderwerbende Person muss Betriebsbewirtschafterin oder -bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebs sein
  • Landeszuschuss im Ausmaß von 2/3 des Bundeszuschusses muss gewährt und zeitgerecht bereitgestellt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Saldierte Rechnungsbelege
  2. Nachweis des Baufortschritts (bei baulichen Investitionen)

Beschreibung

Die Agrarinvestitionskredite (AIK) bieten österreichischen Landwirtschaftsunternehmen in allen Bundesländern zinsvergünstigte Finanzierungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027. Als direkte Zuschüsse zu Zinsaufwendungen unterstützen sie Bewirtschafter:innen dabei, Kredite für Modernisierungen und Erweiterungen aufzunehmen, ohne die Tilgung des Kreditkapitals über Fördermittel zu finanzieren. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, sofern der Bundszuschuss gewährt und durch einen Landeszuschuss im Ausmaß von zwei Dritteln des Bundesbeitrags ergänzt wird. Förderberechtigt sind Betriebsbewirtschafter:innen, die ihre landwirtschaftlichen Unternehmen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg oder Wien niedergelassen haben.

Mit den AIK-Zinszuschüssen sollen die Wettbewerbsfähigkeit, das Einkommen und die Gesamtleistung landwirtschaftlicher Betriebe langfristig gesteigert werden. Darüber hinaus tragen die geförderten Investitionen zu verbessertem Tier- und Umweltschutz, höherer Hygiene und Lebensmittelqualität sowie effizienteren Produktionsprozessen und einer optimierten Infrastruktur bei. Zur Antragstellung sind saldierte Rechnungsbelege und bei baulichen Maßnahmen ein Nachweis des Baufortschritts vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss zu den Zinsaufwendungen und unterliegt Verwaltungs-, Vor-Ort- und Ex-Post-Kontrollen. Durch diese Maßnahme kann ein nachhaltiger Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Stärkung der ländlichen Wirtschaft geleistet werden.

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