Zuschuss

Aktion Vereine: Hilfen für Geflüchtete der Stiftung der Kreissparkasse Verden

Unterstützung gemeinnütziger Vereine im Landkreis Verden, die Geflüchtete vor Ort unterstützen; Förderung notwendiger Anschaffungen oder Aktivitäten bis zu 500 € je Verein (insgesamt 10.000 €; Windhundverfahren).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Fördersumme: Bis zu 500 € je Verein, insgesamt 10.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Angesichts des Überfalls auf die Ukraine stellt die Stiftung der Kreissparkasse Verden Mittel bereit, um die Arbeit von Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Vereinen im Landkreis Verden zu fördern. Die Zuwendung dient dazu, notwendige Anschaffungen oder Aktivitäten zu finanzieren, die Geflüchteten vor Ort direkt zugutekommen.

Förderfähige Ausgaben

  • Notwendige Anschaffungen im Zusammenhang mit Flüchtlingshilfe
  • Aktivitäten zur Unterstützung von Geflüchteten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit des Vereins
  • Sitz bzw. Tätigkeit im Landkreis Verden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Rechnungsbelege

Bewertungskriterien

  • Windhundverfahren (Eingang der Anträge)

Beschreibung

Die Aktion Vereine: Hilfen für Geflüchtete der Stiftung der Kreissparkasse Verden richtet sich an gemeinnützige Vereine im Landkreis Verden, die sich vor Ort für geflüchtete Menschen einsetzen. Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine stellt die Stiftung ein Gesamtbudget von 10.000 € bereit. Pro Verein können bis zu 500 € in Form eines Zuschusses beantragt werden, um notwendige Anschaffungen oder Aktivitäten zu finanzieren. Ob Beschaffung von Möbeln für Notunterkünfte, Bereitstellung von Spiel- und Malbüchern für Kinder oder Organisation von Begegnungsfesten – die Mittel fließen direkt in Projekte, die den Alltag der Geflüchteten spürbar verbessern. Alle geförderten Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe stehen und den gemeinnützigen Zweck unterstützen.

Förderberechtigt sind ausschließlich Vereine mit Sitz bzw. Tätigkeit im Landkreis Verden und nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Die Anträge werden fortlaufend im Windhundverfahren bearbeitet, sodass eine frühzeitige Einreichung die Erfolgschancen erhöht. Erforderlich sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag sowie entsprechende Rechnungsbelege. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unkompliziert und zeitnah. Die Stiftung der Kreissparkasse Verden fördert auf diese Weise das ehrenamtliche Engagement und unterstützt Vereinsstrukturen dabei, kurzfristig und unbürokratisch Hilfsangebote für Geflüchtete umzusetzen. Interessierte Vereine finden das Antragsformular als PDF und die detaillierten Förderrichtlinien zum Download auf der Webseite der Stiftung.

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