Zuschuss

Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur

Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention bewerben. Maximale Fördersumme beträgt 5.000 €.

Katastrophenschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 5.000 €

Förderziel

Ziel ist es, kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und ihre Resilienz zu stärken, indem Maßnahmen wie die Anschaffung von Notfallausstattung, Schulungen, Notfallpläne und interne Workshops gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Notfallausstattung
  • Schulungen
  • Erstellung von Notfallplänen
  • Interne Workshops

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Einbettung der Maßnahme in bestehende Risiko- und Gefahrenmanagement-Konzepte
  • Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts
  • Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder vor Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Schriftlicher Abschlussbericht

Bewertungskriterien

  • Überregionales Anwendungspotential
  • Modellhaftigkeit
  • Nachnutzbarkeit
  • Integration in bestehende Konzepte

Beschreibung

Der Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur richtet sich an kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich organisiert sind und dient der Stärkung ihrer Krisen- und Gefahrenmanagementsysteme. Mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 € unterstützt der Fonds kleinere Kulturinstitutionen dabei, nachhaltige Maßnahmen zur Notfallhilfe und Prävention zu implementieren. Gefördert werden dabei Investitionen in Notfallausstattungen, die Durchführung von Schulungen, die Erstellung von Notfallplänen sowie interne Workshops zur Sensibilisierung im Bereich Risiko- und Gefahrenmanagement. Die Maßnahmen sollen überregionales Anwendungspotenzial besitzen, modellhaft sein und nachnutzbar bzw. auf andere Kontexte übertragbar. Durch die gezielte Förderung soll die Resilienz der Einrichtungssysteme gestärkt werden, um den Herausforderungen wie Extremwetterereignissen, Hochwasser, Bränden oder Vandalismus wirkungsvoll begegnen zu können.

Die Finanzierung zielt darauf ab, kulturbezogene Risikomanagementkonzepte weiterzuentwickeln und in bestehende Strategien einzubetten. Antragstellende, also kulturelle Einrichtungen – auch ehrenamtlich geführte – sowie gemeinnützige Projektträger mit klarer kultureller Ausrichtung, haben die Möglichkeit, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis der Einbettung der Maßnahme in ein bestehendes Risiko- und Gefahrenmanagementkonzept sowie die Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts nach Projektende. Vor der Einreichung des Antrags ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder erforderlich, um sicherzustellen, dass die geplante Maßnahme optimal in die bestehende Struktur integriert wird. Der Fonds bietet somit eine bundesweite Fördermöglichkeit für alle, die einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Sicherung des Kulturguts leisten möchten.

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