Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Burgenland zur Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Anträge parallel zum FFG Basisprogramm vor Projektbeginn einzureichen. Richtlinie gültig ab 01.01.2024.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken, die Forschungsquote im Burgenland zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur Intensivierung industrieller und experimenteller Entwicklung sowie zur Verwertung und Optimierung von Forschungsergebnissen zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Kosten für F&E-Infrastrukturnutzung
- Kosten für Leistungen Dritter
- Sach- und Materialkosten
- Patentkosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- Parallelstellung eines FFG Basisprogramm-Antrags
- Einreichung des Antrags vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Anhang zum Antrag
- Vorschaurechnung
- Richtlinie (gültig ab 01.01.2024)
Bewertungskriterien
- Güte des Projektes
- Unternehmensgröße
- Beihilferechtliche Beurteilung
Beschreibung
Die Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit Betriebsstätte im Burgenland. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie die Erhöhung der Forschungsquote im Burgenland. Gefördert werden physische und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften aller Größenklassen – von kleinsten und mittleren bis zu Großunternehmen. Antragsberechtigt sind jene Projektträger:innen, die parallel einen Antrag im FFG Basisprogramm stellen und ihren Antrag vor Projektbeginn einreichen. Voraussetzungen sind eine Betriebsstätte im Burgenland, die Parallelstellung zum FFG Basisprogramm und die Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen vor Projektstart.
Förderfähig sind Personalkosten, Nutzungskosten für F&E-Infrastruktur, Drittleistungs-, Sach- und Materialkosten sowie Patent- und Reisekosten. Die Zuschussquote bewegt sich je nach Projekttyp zwischen 20 % und 50 % der anerkannten Ausgaben; KMU können einen zusätzlichen Bonus von bis zu 20 % erhalten. Die Bewilligung hängt von der inhaltlichen Qualität des Projektes, der Unternehmensgröße und der beihilferechtlichen Bewertung ab. Eine Antragseinreichung ist jederzeit möglich, solange sie vor Beginn der geplanten Forschungstätigkeit erfolgt. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, der Anhang, eine Vorschaurechnung sowie die Richtlinie (gültig ab 01.01.2024) einzureichen. Diese Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung und Vermarktung von Forschungsergebnissen und bietet burgenländischen Unternehmen eine chancengerechte Unterstützung auf dem Weg zu zukunftsweisenden Produkten und Verfahren.
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