Zuschuss

Aktionsrichtlinie „Privatzimmerförderung Burgenland 2024-2030“ (De-minimis-Beihilfe)

Förderung von Investitionen in Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietung in Burgenland zur Schaffung neuer oder umfassenden Modernisierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen (bis max. 10 Betten).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ziel ist es, das Angebot zeitgemäß zu modernisieren, nachhaltige Standards zu etablieren und neue Anbieter für den Sektor zu gewinnen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Gästezimmern
  • Modernisierung bestehender Gästezimmer
  • Innenausstattung und Einrichtung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im Bundesland Burgenland
  • Maximal zehn Betten pro Privatzimmer- oder Ferienwohnung
  • Einhaltung der EU-De-minimis-Grenzen

Beschreibung

Die Aktionsrichtlinie „Privatzimmerförderung Burgenland 2024-2030“ unterstützt Privatpersonen und Unternehmen im Burgenland bei Investitionen in bestehende oder neue Gästezimmer und Ferienwohnungen (bis maximal zehn Betten). Durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss fördert das Programm sowohl den Neubau als auch die umfassende Modernisierung und Ausstattung von Privatunterkünften. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Region zu steigern, zeitgemäße Standards zu etablieren und nachhaltige Konzepte zu verankern. Damit sollen nicht nur etablierte Anbieter:innen, sondern auch neue Marktteilnehmende für den Beherbergungssektor gewonnen werden.

Gefördert werden Ausgaben für den Bau und die Modernisierung von Gästezimmern sowie für die Innenausstattung und Einrichtung. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Standort im Burgenland, eine Kapazität von höchstens zehn Betten pro Unterkunft und die Einhaltung der EU-De-minimis-Beihilfegrenzen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Anbieter:innen profitieren gleichermaßen von der laufenden Antragsmöglichkeit im Förderzeitraum 2024 bis 2030. Durch die Maßnahme erhalten Priva­tzimmer- und Ferienwohnungsanbieter:innen die Chance, ihr Angebot nachhaltig zu optimieren und neue Gästegruppen anzusprechen. Interessierte können zu jeder Zeit einen Förderantrag stellen und so aktiv zur Weiterentwicklung des burgenländischen Tourismus beitragen.

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