Aktionstopf für Jugendliche in Sachsen
Demokratische Jugendgruppen in ländlichen Regionen Sachsens werden mit bis zu 5.000 € gefördert; Anträge bis 1.000 € fortlaufend möglich, für höhere Summen Fristen 04.03.2026 und 26.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung demokratischer Jugendgruppen in den ländlichen Regionen Sachsens durch Förderung von Bildungsveranstaltungen, Workshops, demokratiefördernden Aktionen, Renovierungsarbeiten, Material- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Bildungsveranstaltungen
- Workshops und Kampagnen
- Material- und Technikausstattung
- Renovierungs- und Bauleistungen an Jugendtreffpunkten
- Weiterbildungen und Bildungsfahrten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Maßnahmen außerhalb Sachsens
- ausschließlich kulturelle oder sportliche Projekte ohne demokratischen Bezug
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Tätigkeit in Sachsen
- Vereinsstruktur überwiegend junge Mitglieder oder informelle Gruppe mit mind. 3 jungen Personen
- Alter der Gruppenmitglieder zwischen 14 und 27 Jahren
- Bei minderjährigen Antragstellenden: volljährige zeichnungsberechtigte Person
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Projektantrag (1–3 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Vereinssatzung oder Erklärung für informelle Gruppe
- Aktueller Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
- Gültige Bankverbindung (IBAN)
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Demokratieförderung
- Relevanz für ländliche Regionen
- Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Der Aktionstopf für Jugendliche in Sachsen fördert demokratische Jugendgruppen in ländlichen Regionen Sachsens durch Zuschüsse von bis zu 5.000 €. Ziel ist die Stärkung antirassistischer und demokratiefördernder Initiativen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Gefördert werden unter anderem Bildungsveranstaltungen, Workshops, Kampagnen, Material- und Technikausstattung sowie Renovierungs- und Bauleistungen an Jugendtreffpunkten. Kleinere Vorhaben mit einem Finanzbedarf von bis zu 1.000 € können fortlaufend beantragt werden, Anträge über 1.000 € sind jeweils bis zum 04. März 2026 und 26. August 2026 einzureichen. Die Entscheidung bei Kleinförderungen erfolgt innerhalb von 21 Tagen, über Anträge für höhere Summen entscheidet ein unabhängiger Vergabebeirat junger Expert:innen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit überwiegend jungen Vereinsmitgliedern sowie informelle Gruppen aus mindestens drei jungen Personen, die ihren Sitz oder ihre Tätigkeit in Sachsen haben. Voraussetzung ist ein formloser Projektantrag (1–3 Seiten) mit einem Kosten- und Finanzierungsplan, Satzung bzw. Erklärung für informelle Gruppen, aktueller Vereinsregisterauszug (bei Vereinen) sowie gültiger Bankverbindung (IBAN). Die Auswahl orientiert sich an der Relevanz für ländliche Räume, der Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und dem demokratischen Mehrwert des Vorhabens. Nicht gefördert werden Maßnahmen ohne demokratischen Bezug, Sport- oder Kulturprojekte ohne Bildungsbezug, Maßnahmen außerhalb Sachsens sowie Personalkosten. Nach Projektabschluss ist ein kurzer Bericht inklusive einfacher Ausgabenübersicht vorzulegen.
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