Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung
Das Land Thüringen fördert mit ESF+-Zuschüssen bis zu 60 % Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen, Eltern und weiterer Zielgruppen in Thüringen. Anträge jederzeit über das Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen durch niedrigschwellige Beratungsstellen, praxisorientierte Maßnahmen, die Thüringer Initiative TIZIAN, Bildungsberatung sowie innovative Modellprojekte zur Armutsprävention.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personalausgaben
- Sach- und Verwaltungsausgaben (Pauschale)
- Reise- und Fahrtkosten
- Übernachtungs- und Tagegeldausgaben
- Miet- und Raumausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Durchführung und Teilnehmende mit Wohnsitz in Thüringen
- Beachtung der Altersgrenzen
- Einreichung im Konzeptauswahlverfahren (für 2.1–2.3)
- Antragstellung mindestens 8 Wochen vor Maßnahmenbeginn (für Bildungsberatung und Modellprojekte)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gesamtkonzeption
- Arbeitsplan
- Antragstellung über das Förderportal
- Anlage ANBest-P
- Erklärung Charta der Grundrechte
Beschreibung
Unter dieser Richtlinie werden in Thüringen ESF+-Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vergeben, um die soziale und berufliche Integration benachteiligter junger Menschen, langzeitarbeitsloser Eltern sowie arbeitssuchender und beschäftigter Personen zu fördern. Gefördert werden niedrigschwellige, sozialpädagogische Beratungsstellen zur individuellen Integrationsbegleitung, wohnortnahe, tagesstrukturierende Praxismaßnahmen, die Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung (TIZIAN), zielgerichtete Bildungsberatung sowie innovative Modellprojekte zur Erprobung neuer Armutspräventionsansätze und Integrationsformen. Durch die Kombination von Gruppen- und Einzelformaten, Vernetzung von Akteur:innen und praxisorientierter Qualifizierung sollen Teilnehmende in ihrer Beschäftigungsfähigkeit gestärkt und langfristig am Arbeitsmarkt gehalten werden.
Zuwendungsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungsträger und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Vorhaben sind in Thüringen durchzuführen, Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz im Bundesland haben und die jeweiligen Altersgrenzen beachten. Für Beratungsstellen, Praxismaßnahmen und TIZIAN-Projekte erfolgt die Beantragung im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens; Bildungsberatungen und Modellprojekte sind mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn über das Thüringer Förderportal einzureichen. Förderfähige Ausgaben umfassen projektbezogene Personalkosten, Sach- und Verwaltungsausgaben (Pauschale), Reise- und Fahrtkosten, Übernachtungs- und Tagegelder sowie Miet- und Raumausgaben. Erforderliche Unterlagen sind u. a. Gesamtkonzeption, Arbeitsplan, Anlage ANBest-P und die Erklärung zur Charta der Grundrechte. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie die ordnungsgemäße Abrechnung gelten als Fördervoraussetzungen.
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