Aktivitäten / Veranstaltungen (einfache Anträge) – Lechler Stiftung
Förderung kleinerer, einmaliger Vorhaben (z.B. Veranstaltungen, Infrastruktur/Abläufe verbessern, innovative Ideen) für gemeinnützige Organisationen im Wirkungskreis der Lechler Stiftung. Pro Antrag bis zu 10.000 EUR, max. 50 % der Kosten; bevorzugt Raum Reutlingen oder Stuttgart.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vereinen, Kirchengemeinden, Initiativen, Chören, Bildungsträgern und öffentlichen Körperschaften bei der Durchführung von Veranstaltungen, Verbesserung von Abläufen und Infrastruktur sowie der Entwicklung innovativer Ideen.
Förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungskosten
- Infrastrukturmaßnahmen
- Innovationsentwicklung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen (z.B. Mitarbeiterversammlungen)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als gemeinnützige Organisation bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Projektort vorzugsweise im Raum Reutlingen oder Stuttgart
- Eigenanteil mindestens 50 % der Gesamtkosten
- Einmaliger Charakter des Vorhabens
- Nachweis der Mittelverwendung durch Belegliste und Rechnungskopien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Belegliste
- Kopien von Rechnungen
Beschreibung
Die Lechler Stiftung fördert mit dem Förderprogramm „Aktivitäten / Veranstaltungen (einfache Anträge)“ gemeinnützige Organisationen, Vereine, Kirchengemeinden, Initiativen, Chöre, Bildungsträger sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Raum Baden‐Württemberg – bevorzugt in Reutlingen und Stuttgart. Gefördert werden einmalige Projekte in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Infrastruktur, Arbeit & Soziales, Aus‐ & Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Anträge können das Zustandekommen von Veranstaltungen, Maßnahmen zur Optimierung von Abläufen und Infrastruktur sowie die Umsetzung innovativer Ideen unterstützen. Pro Projekt steht ein Zuschussvolumen von bis zu 10.000 EUR bereit, wobei maximal 50 % der Gesamtkosten übernommen werden. Ein Eigenbeitrag von mindestens der Hälfte der Ausgaben sichert die Mitfinanzierung durch die Antragstellenden. Die Verwendung der Mittel ist nach Projektabschluss durch eine Belegliste und Rechnungskopien nachzuweisen.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich und erfordert neben dem ausgefüllten Formular eine Kostenaufstellung sowie Nachweise zu Belegen und Rechnungen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Erfüllung bestehender Verpflichtungen dienen, etwa interne Mitarbeiterversammlungen. Das Programm richtet sich bewusst an Akteur:innen, die mit neuen Formaten kulturelle, pädagogische oder soziale Impulse setzen wollen. Ein überschaubares Antragsverfahren in Verbindung mit der flexiblen Einreichung gewährt kleinen und mittleren Projekten raschen Zugang zu finanzieller Unterstützung und schafft so Raum für kreative Initiativen und nachhaltige Verbesserungen vor Ort.
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