Allgemeine Förderung / Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung (nach Vergabegrundsätzen)
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen in Thüringen mit Festbeträgen zur Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten, Veranstaltungen und Vernetzungsprojekte.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, zu würdigen und dauerhaft zu sichern – z. B. durch Veranstaltungskosten, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Modellprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungskosten
- Aus- und Fortbildungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit nach §§ 52–55 AO
- Wohnsitz oder Ausübung des Ehrenamts im Freistaat Thüringen
- Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung der Maßnahme
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements
- Nachhaltigkeit und Wirkung der Maßnahme
- Regionale Relevanz in Thüringen
Beschreibung
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert bestehende und neue Initiativen in ganz Thüringen, indem sie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie öffentliche Körperschaften mit Festbeträgen unterstützt. Im Mittelpunkt steht das Ziel, ehrenamtliches Engagement zu stärken, sichtbar zu machen und langfristig abzusichern. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen – von Veranstaltungskosten über Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und innovativen Modellprojekten. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit nach den §§ 52–55 AO, der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung und ein Wohnsitz beziehungsweise Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Freistaat Thüringen. Zuwendungsempfänger:innen sind unter anderem Vereine, Kirchen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Initiativgruppen sowie Landkreise und kreisfreie Städte. Die Auswahl erfolgt nach dem Beitrag zur Förderung des Ehrenamts, der Nachhaltigkeit und regionalen Relevanz in Thüringen.
Antragsfristen richten sich nach der Zugehörigkeit zu Mitgliedsverbänden: Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, des Landessportbundes und des Landesjugendringes Thüringen reichen ihre Unterlagen bis zum 30. November des Vorjahres ein, alle übrigen Organisationen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres. Die Mittel werden projektbezogen als Festbeträge ausgezahlt und orientieren sich an der Einwohnerzahl der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Nach Bewilligung erfolgt eine enge Begleitung durch Verwendungsnachweise mit Sachbericht und zahlenmäßiger Abrechnung. Dieses Förderprogramm ermöglicht gemeinnützigen Träger:innen, ihr Engagement für Demokratie, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt wirkungsvoll umzusetzen und damit das Ehrenamt in Thüringen nachhaltig zu stärken.
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