Allgemeine Forschungsförderungen
Förderung zur Stärkung des Forschungsstandortes Oberösterreich und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Forschung. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die Stärkung des Forschungsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Forschung.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Kosten
- Immaterielle Kosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Oberösterreich
- Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Schriftlicher Antrag mittels Formular auf der Homepage des Landes Oberösterreich
- Abschluss einer Förderungsvereinbarung mit Fristen für Berichte und Zwischenberichte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördererklärung mit Projektbeschreibung und Kosten- / Finanzierungsplan
- Projektbericht
- Kosten- / Finanzierungsnachweis
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Beschreibung
Unter dem Titel Allgemeine Forschungsförderungen stellt das Land Oberösterreich einen kontinuierlich verfügbaren Zuschuss bereit, der darauf abzielt, den Forschungsstandort Oberösterreich nachhaltig zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Forschungsaktivitäten zu erhöhen. Interessierte Bildungseinrichtungen (universitär und außeruniversitär), Forschungseinrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften sowie sonstige Institutionen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz in Oberösterreich können ganzjährig Anträge einreichen. Gefördert werden Projekte aus den Themenfeldern Forschung & Innovation sowie Wissenschaft; Unterstützung wird für materielle und immaterielle Kosten gewährt. Der offene Einreichungsmodus ermöglicht eine flexible Projektplanung und trägt zur langfristigen Entwicklung des Forschungsstandortes bei.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Standortbindung in Oberösterreich sowie die Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes. Nach positiver Bewilligung wird eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen, die Fristen für Berichtspflichten und Zwischenberichte enthält. Die Auszahlung erfolgt als einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe ohne Kosten für die Förderwerber:innen. Das Programm verfügt über ein unbegrenztes Budgetvolumen und garantiert durch eine transparente Vergaberoutine eine verlässliche Planung. Zur Antragstellung sind eine Fördererklärung mit Projektbeschreibung und Kosten-/Finanzierungsplan vorzulegen; für die Abrechnung werden Projektbericht, Kostennachweis, Rechnungen und Zahlungsbelege benötigt. Diese strukturierte Förderroutine unterstützt ambitionierte Forschungsvorhaben wirksam und fördert die Innovationskraft in Oberösterreich.