Allgemeine forstliche Bildung und Beratung
Beiträge zu den Kosten für die forstliche Bildung und Unterstützung der Vorarlberger Waldschulen und des LFI. Ziel ist es, das Wissen über den Wald in der Bevölkerung zu vertiefen. Laufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vertiefung des Wissens über den Wald in der Bevölkerung durch Förderung der forstlichen Bildung und Unterstützung der Waldschulen in Vorarlberg.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller: Vorarlberger Waldschulen oder LFI
- Schriftliche Antragsstellung
- Nachweis der angefallenen Kosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenaufstellung
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweise
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Mit der Förderung Allgemeine forstliche Bildung und Beratung unterstützt das Land Vorarlberg gezielt Vorarlberger Waldschulen sowie das Landwirtschaftliche Fortbildungsinstitut (LFI) bei Bildungsangeboten in den Themenfeldern Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Aus- und Weiterbildung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Zuschüsse decken Beiträge zu Kursgebühren, Exkursionskosten und Lehrmaterialien ab. Durch diese Maßnahme wird das Wissen über ökologische Zusammenhänge des Waldes in der Bevölkerung vertieft und Multiplikator:innen in Bildungseinrichtungen gestärkt. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit können innovative Projekte flexibel geplant und umgesetzt werden, um langfristig ein nachhaltiges Bewusstsein für den Wald als essenziellen Lebensraum zu etablieren.
Anträge werden schriftlich eingereicht und erfordern den Nachweis der angefallenen Ausgaben. Gefordert sind eine detaillierte Kostenaufstellung, Originalrechnungen, Zahlungsbelege sowie eine fundierte Projektbeschreibung. Seit dem 1. Jänner 2011 besteht keine zeitliche Begrenzung für Einreichungen, sodass Bildungseinrichtungen ihre Förderanliegen jederzeit vorlegen können. Die Zuwendungen werden nach erfolgter Belegkontrolle, fachlicher Plausibilitätsprüfung und gegebenenfalls Vor-Ort-Überprüfung gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes gewährt. Das budgetierte Volumen beläuft sich auf rund 0,02 Mio. Euro und gewährleistet eine verlässliche Finanzierung forstlicher Bildungsaktivitäten.