Zuschuss

Allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste

Basisförderung für Non-Profit-Organisationen der allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienste in Kärnten zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung. Anträge laufend, gültig seit 01.01.2014.

Gesundheit Katastrophenschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Organisationen der allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienste zur Sicherstellung der erkrankungs- bzw. unfallbedingten Versorgung von Patient:innen durch Erste Hilfe, Transport und Schulungen gemäß Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz (K-RFG).

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Status als anerkannter Hilfs- und Rettungsdienst gemäß K-RFG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jährliche Übermittlung der Leistungsparameter durch die jeweilige Non-Profit-Organisation

Beschreibung

Die Basisförderung für allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste in Kärnten richtet sich an gemeinnützige Non-Profit-Organisationen mit anerkanntem Status gemäß Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz (K-RFG). Sie zielt darauf ab, eine flächendeckende und zuverlässige Versorgung von Patient:innen in Notlagen sicherzustellen. Gefördert werden unter anderem die Leistung von Erster Hilfe, die sachgerechte Herstellung der Transportfähigkeit und Beförderung unter fachgerechter Betreuung, die Zuweisung zu weiterführender ärztlicher Behandlung sowie die Unterstützung von Veranstaltungen durch vor Ort bereitgestellte Rettungs- und Sanitätsdienste. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung regelmäßige Schulungen in Erster Hilfe, um das fachliche Know-how von Einsatzkräften kontinuierlich zu stärken.

Als Zuschuss ausgestaltet, steht die Förderung fortlaufend seit dem 01.01.2014 zur Verfügung und kann jederzeit beantragt werden. Antragsberechtigt sind Non-Profit-Organisationen, die den gesetzlichen Anforderungen des K-RFG entsprechen, beispielsweise Landesverbände des Österreichischen Roten Kreuzes oder der Samariterbund Kärnten. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis des anerkannten Rettungsdienst-Status sowie die jährliche Übermittlung der Leistungsparameter. Thematisch deckt die Förderung die Bereiche Gesundheit, Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales ab. Die Unterstützung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer hochwertigen notfallmedizinischen Versorgung und fördert gleichzeitig die Qualifizierung von Einsatzkräften im Sinne einer modernen und effizienten Rettungsdienststruktur in Kärnten.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.