Zuschuss

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Institutionen können für nicht-kommerzielle Kulturprojekte ab 50.000 € einen Zuschuss erhalten. Antragsschlüsse sind zweimal jährlich, jeweils zum 31.01. und 31.07. eines Jahres.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: mindestens 50.000 €

Förderziel

Förderung innovativer, nicht-kommerzieller kultur- und kunsthistorischer Projekte in Deutschland mit internationalem Kontext; Unterstützung von Produktionen, Planungen und Durchführungen einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexe.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von Rechtsform
  • Projekt muss in Deutschland sichtbar sein
  • Erstellte Medien sind in deutscher Sprache verfasst
  • Projekt als Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes
  • Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 20 % der Gesamtkosten

Beschreibung

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Kunstvereine, Theater, Literaturhäuser und Museen, die innovative, nicht-kommerzielle Kultur- und Kunstvorhaben planen. Mit einem Schwerpunkt auf internationalen Bezügen unterstützt das Programm Produktionen, Planungen und Durchführungen einzelner Veranstaltungen oder komplexer Veranstaltungskonzepte in Sparten wie Bildender und Darstellender Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Neue Medien sowie kunst- und kulturhistorischen Ausstellungen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt zweimal jährlich durch eine unabhängige Fachjury, die auf Grundlage künstlerischer Qualität und gesellschaftlicher Relevanz Empfehlungen ausspricht. Dabei fördert die Stiftung zeitgenössische Formate, die den kulturellen Diskurs in Deutschland bereichern und neue Zugänge eröffnen.

Gefördert werden Projekte ab einem Gesamtvolumen von 50.000 Euro, wobei ein gesicherter Eigen- und/oder Drittmittelanteil von mindestens 20 Prozent Voraussetzung ist. Die Antragsfristen fallen jeweils auf den 31. Januar und 31. Juli eines Jahres, jeweils bis 12:00 Uhr mittags. Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen jeglicher Rechtsform, solange das Vorhaben in Deutschland sichtbar wird und alle Medien in deutscher Sprache verfügbar sind. Interessierte Institutionen können den elektronischen Antrag nutzen, um ihre Projektunterlagen einzureichen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der kulturellen Vielfalt in Deutschland.

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