Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V.
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die aus gesundheitlichen und familiären Gründen nicht bei ihren Eltern leben oder mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, durch Finanzierung von Sachwerten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Ziel der Förderung ist es, benachteiligte oder bedürftige Kinder und Jugendliche in gemeinnützigen Einrichtungen zu unterstützen, damit sie eine unbeschwerte Kindheit erleben und mit gleichen Chancen in die Zukunft starten können.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Immobilien (Renovierung, Neu-Um- und Ausbau)
- Immaterielle Maßnahmen (Ausfahrten, Ferienbetreuung, Qualifizierung, Honorare)
- Tiertherapien oder Fahrzeugumbau
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung im Geschäftsgebiet des BG NO Berlin / Leipzig
- Betreuung benachteiligter oder bedürftiger Kinder und Jugendlicher
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid erforderlich)
- Trägerschaft als e.V., Elternverein, Förderverein oder in freier Trägerschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Freistellungsbescheid
Beschreibung
Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V. unterstützt seit vielen Jahren Kinder und Jugendliche, die aufgrund gesundheitlicher oder familiärer Umstände von ihrer vertrauten Umgebung getrennt leben oder mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind. Die Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, benachteiligten jungen Menschen eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen, indem konkrete Sachwerte finanziert werden. Hierbei kommen vielfältige Gegenstände zum Einsatz, etwa Einrichtungsgegenstände, Therapiemittel oder Sportgeräte, die dazu beitragen, den Alltag in gemeinnützigen Einrichtungen zu bereichern und den Betroffenen neue Perspektiven zu eröffnen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wodurch eine nachhaltige und zielgerichtete Unterstützung gewährleistet wird.
Förderfähig sind Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und im Geschäftsgebiet des BG NO Berlin/Leipzig tätig sind. Zu den förderten Zielgruppen zählen Kinder und Jugendliche, die physische, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen aufweisen, Waisen, schwer erkrankte Kinder sowie elterngelöst lebende Personen. Bemerkenswert ist dabei der klare Fokus auf die Finanzierung von Sachkosten, während immaterielle Maßnahmen wie Ausflüge oder Schulungen nicht in den Förderrahmen fallen. Zudem wird die Unterstützung ausschließlich für Projekte oder Teilprojekte gewährt, bei denen ein konkreter Kostenvoranschlag und ein Nachweis der erbrachten Leistungen vorgelegt werden. Diese Kriterien stellen sicher, dass die finanzielle Hilfe genau dort ankommt, wo sie den größten Unterschied macht.
Die fortlaufende Förderung richtet sich an Einrichtungen in den Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit dieser Initiative sollen die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert und ihnen durch gezielte Sachwertfinanzierung gleiche Chancen für die Zukunft eröffnet werden. Durch die einheitliche Förderpraxis und die klare Struktur der Zuschussvergabe, die unter anderem auch Honorarkosten umfasst, wird die transparente und effektive Verwendung der Mittel gewährleistet. Die Förderbedingungen richten sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, die entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel den Freistellungsbescheid, erbringen können. So leistet der Fonds einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken und eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.