Anerkennung vergleichbarer Zertifikate/Diplome (Zertifizierung) – Stiftung Homöopathie-Zertifikat
Zertifizierung für bereits anderweitig zertifizierte Therapeut*innen durch Gleichwertigkeitsprüfung vorhandener Zertifikate oder Diplome. Antrag jederzeit per Formular möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erwerb des Homöopathie-Zertifikats und SQhT-Siegels durch Anerkennung bestehender Zertifikate oder Diplome, um die Qualität der homöopathischen Praxis sichtbar zu machen und die Anerkennung der Homöopathie zu stärken.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Approbation als Ärzt*in oder Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Kopie des bestehenden Zertifikats oder Diploms
- Ggf. eigene Falldokumentationen zur Beurteilung der praktischen Arbeitsweise
- Nachweis der Fortbildungen (max. 160 UE à 45 Min.) bei nicht-anerkannten Stellen
- Angabe des Datums der Praxiseröffnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular zur Anerkennung vergleichbarer Zertifikate
- Kopie der Approbationsurkunde oder Heilpraktikererlaubnis
- Kopie des bestehenden Zertifikats bzw. Diploms
- Ggf. Kopie der Qualitätskriterien der ursprünglichen Zertifizierungsstelle
- Ggf. Nachweise eingereichter Unterlagen bei der ursprünglichen Stelle
- Nachweis der Fortbildungen (max. 160 UE à 45 Min.)
Bewertungskriterien
- Gleichwertigkeit der Ausbildungs-, Fortbildungs- und Praxis-Qualitätskriterien
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Qualität der eingereichten Falldokumentationen
- Anwesenheit ggf. kollegialer Gespräche bei Unklarheiten
Beschreibung
Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat bietet bundesweit eine kontinuierlich verfügbare Möglichkeit zur Zertifizierung von bereits anderswo qualifizierten Therapeut:innen. Durch eine Gleichwertigkeitsprüfung bestehender Zertifikate oder Diplome – beispielsweise von Heilpraktiker:innen oder Ärzt:innen – wird das SQhT-Siegel und das Homöopathie-Zertifikat verliehen. Ziel ist es, die Transparenz und Qualität homöopathischer Behandlungsmethoden zu erhöhen sowie die Anerkennung der Klassischen Homöopathie in Gesundheitswesen, Arbeit und Soziales nachhaltig zu stärken. Teilnehmer:innen aller Fachrichtungen erhalten auf diese Weise den Nachweis einer qualitätsgesicherten Ausbildung und profitieren von der Zugehörigkeit zu einer anerkannten Qualitätsinitiative.
Für die Antragstellung sind eine Approbationsurkunde oder Heilpraktikererlaubnis, eine Kopie des vorhandenen Zertifikats bzw. Diploms sowie Nachweise über Fortbildungen (maximal 160 UE à 45 Min.) und gegebenenfalls eigene Falldokumentationen einzureichen. Ergänzend werden bei nicht-anerkannten Stellen die Qualitätskriterien der ursprünglichen Zertifizierungsstelle sowie das Datum der Praxiseröffnung gefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der Gleichwertigkeit von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Praxisstandards, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Qualität der Falldokumentationen. Bei Unklarheiten können kollegiale Gespräche stattfinden. Ein ausgefülltes Antragsformular zur Anerkennung vergleichbarer Zertifikate steht jederzeit zum Download bereit. Die unkomplizierte Einreichung aller Dokumente garantiert eine zügige Entscheidung und eröffnet zertifizierten Therapeut:innen den Zugang zur SQhT-Qualitätsgemeinschaft.
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