Anerkennungsgabe an Hochzeitsjubilare
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5. oder 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen. Antragstellung ab 01.01.2026, unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Anerkennung und Förderung von Personen, die besonders lange verheiratet sind.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen
- Erreichung des jeweiligen Hochzeitsjubiläums (50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75.)
- Hauptwohnsitz in Wien
- Aufrechte Ehe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass/Personalausweis von beiden
- Geburtsurkunden von beiden
- Meldebestätigungen von beiden
- Heiratsurkunde
Beschreibung
Die Anerkennungsgabe an Hochzeitsjubilare würdigt langjährige Partnerschaften in Wien mit einer finanziellen Zuwendung. Ehepaare, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5. oder 75. Hochzeitstag begehen, können als österreichische Staatsbürger:innen oder ihnen gleichgestellte Personen eine einmalige Geldleistung beantragen. Voraussetzung für die Zuerkennung ist ein aufrechter Hauptwohnsitz in Wien sowie das Fortbestehen der Ehe zum Jubiläumszeitpunkt. Ziel dieser Auszeichnung ist es, bedeutende Lebensleistungen von Ehepaaren hervorzuheben und deren Beständigkeit im sozialen Gefüge der Stadt zu fördern.
Ab dem 1. Jänner 2026 können Anträge fortlaufend und ohne Fristende eingereicht werden. Zur vollständigen Antragstellung sind Nachweise über die Staatsbürgerschaft (Reisepass oder Personalausweis), Geburtsurkunden beider Partner:innen, aktuelle Meldebestätigungen sowie die Heiratsurkunde erforderlich. Die zuständige Magistratsabteilung prüft anhand dieser Unterlagen die Erfüllung aller Voraussetzungen und entscheidet über die Auszahlung der Geldleistung. Durch die unkomplizierte Beantragung wird eine wertschätzende Unterstützung für langjährige Paare in Wien gewährleistet und trägt zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts bei.
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