Angehörigenentlastung, Bgld ChG
Zuschüsse des Landes Burgenland zur Entlastung von Angehörigen, die Menschen mit Behinderungen im gemeinsamen Haushalt betreuen. Gewährung stundenweiser ambulanter oder teilstationärer Leistungen ab 01.10.2024, unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Entlastungsleistungen für Angehörige von Menschen mit Behinderungen im gemeinsamen Haushalt durch Übernahme der Kosten mobiler Pflege- und Betreuungsdienste bzw. teilstationärer Unterbringung, um eine Überbelastung der betreuenden Angehörigen zu verhindern.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für mobile Pflege- und Betreuungsdienste
- Kosten für stationäre oder teilstationäre Unterbringung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Selbstbehalt
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Aufenthaltsstatus
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
- Grad der Behinderung ≥ 50 %
- Angehörigenverhältnis zum Menschen mit Behinderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
- Geburtsurkunde
- Gutachten über Feststellung des Grades der Behinderung und Behindertenpass
- Einschätzung über das notwendige Ausmaß der Angehörigenentlastung
- weitere Nachweise auf Verlangen des Fördergebers
Bewertungskriterien
- Notwendigkeit des Betreuungsumfangs
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Sparsamkeit des Mitteleinsatzes
- Erfüllung der gesetzlichen Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Das Landesprogramm unterstützt Angehörige von Menschen mit Behinderungen im Burgenland, die im gemeinsamen Haushalt überwiegend Betreuung leisten. Es fördert stundenweise ambulante Entlastungsleistungen durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste sowie vorübergehende teilstationäre Unterbringungen. Ziel ist die körperliche und seelische Regeneration der betreuenden Personen und die Sicherstellung einer nachhaltigen häuslichen Betreuung. Die Zuwendung erfolgt als unbefristeter Zuschuss ab 1. Oktober 2024, ohne Begrenzung der Gesamtdauer, und orientiert sich an Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit des Mitteleinsatzes.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Aufenthaltsstatus, die ihren Hauptwohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt im Burgenland nachweisen. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % und ein Angehörigenverhältnis. Gefördert werden die tatsächlichen Kosten für mobile Dienste und teilstationäre Unterbringung, abzüglich etwaiger Selbstbehalte. Anträge können beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Referat Sozialleistungen und Behindertenwesen, sowie bei Bezirksverwaltungsbehörden oder Gemeindeämtern eingebracht werden. Zur Antragstellung sind unter anderem Nachweise über Staatsbürgerschaft, Geburtsurkunde, Behindertengutachten und eine Einschätzung des Betreuungsbedarfs vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Fördervoraussetzungen und festgelegter Bewertungskriterien. Potenzielle Antragsteller:innen erhalten weiterführende Informationen und Formulare auf den Service-Webseiten des Landes Burgenland.
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