Zuschuss

Angehörigenentlastungsdienst

Das Land Salzburg gewährt pflegenden Angehörigen Zuschussleistungen für stundenweise professionelle Betreuung pflegebedürftiger Personen im häuslichen Umfeld. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Entlastung pflegender Angehöriger durch finanzielle Zuschüsse für stundenweise Betreuung durch anerkannte mobile Dienste im eigenen Zuhause.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Mindestens Pflegegeld der Stufe 3 (Ausnahme möglich)
  • Vollendung des 65. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • Pflege und Betreuung erfolgt von einem nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Der Angehörigenentlastungsdienst des Landes Salzburg bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, durch stundenweise Betreuungsleistungen anerkannter mobiler Dienste im häuslichen Umfeld eine Auszeit zu nehmen. Als Zuschussprogramm im Themenfeld Soziales, Gesundheit und Arbeit & Soziales werden Kostenanteile von professionellen Pflege- und Betreuungsangeboten abgedeckt, um familiäre Ressourcen langfristig zu schonen. Die bedarfsgerechte Unterstützung reicht von einzelnen Einsätzen bis zu regelmäßigen Zeitfenstern und stellt eine flexible Entlastungsstrategie dar. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, wodurch eine rasche Inanspruchnahme und individuelle Planung erleichtert wird. Seit dem 1. Oktober 2020 besteht das Förderangebot ohne festes Enddatum, wodurch eine nachhaltige Planung von Betreuungszeiten sichergestellt ist. Durch die Zuwendungen können pflegende Angehörige stundenweise Freiräume gewinnen und das Risiko einer Überlastung deutlich reduzieren.

Gefördert werden Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Status und Hauptwohnsitz in Salzburg, sobald ein Pflegegeld ab Stufe 3 vorliegt oder ein Betreuungsaufwand besteht, der eine alleinige Versorgung über drei Stunden ausschließt. Auch Pflegebedürftige über 65 Jahre sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass Pflege und Betreuung durch enge Angehörige im gemeinsamen Haushalt erfolgt und die Leistungen von rechtmäßigen Anbietern gemäß Soziale Dienste Verordnung oder Salzburger Sozialhilfegesetz erbracht werden. Der Zuschuss deckt einen Teil der Vergütung ab, die direkt an den anerkannten Leistungserbringer fließt, und wird nach Einreichung der entsprechenden Nachweise ausgezahlt. Programmintern trägt das Instrument die Referenznummer 1068030 und orientiert sich an § 22 Abs. 2 des Salzburger Sozialhilfegesetzes. Ziel ist es, das vertraute Wohnumfeld zu erhalten, familiäre Nähe zu unterstützen und die körperliche sowie psychische Gesundheit aller Betroffenen zu stärken.

Antrag starten →