Zuschuss

Ankauf von Kunstgegenständen

Ankauf von Kunstwerken im Bereich Bildende Kunst in der Steiermark.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Förderungsankäufe bzw. Ankauf von Kunstwerken im Bereich Bildende Kunst.

Förderfähige Ausgaben

  • Kaufpreis des Kunstwerks

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die KünstlerInnen müssen in der Steiermark geboren sein oder seit mind. 5 Jahren in der Steiermark leben und arbeiten bzw. einen starken Bezug zum Land Steiermark nachweisen können.
  • Ein vollständiges Anbot muss vorgelegt werden.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Anbot (mit Beschreibung des Kunstwerkes, Technik, Entstehungsjahr, Größe, Preis, Abbildung und künstlerischem Lebenslauf)

Beschreibung

Die Förderung ermöglicht den Ankauf herausragender Kunstwerke im Bereich der Bildenden Kunst in der Steiermark und wird als direkter Zuschuss vergeben. Sie unterstützt gezielt die Erweiterung öffentlicher oder institutioneller Sammlungen durch den Erwerb zeitgenössischer Arbeiten. Damit leistet sie einen Beitrag zur Wertschätzung und Sichtbarkeit von bildender Kunst in der Region sowie zur nachhaltigen Förderung steirischer Künstler:innen. Die Förderung steht fortlaufend zur Verfügung und greift bereits ab einem vollständigen Anbot, das technische Angaben, Entstehungsjahr, Größe, Abbildung und einen künstlerischen Lebenslauf enthält. Förderfähiger Posten ist ausschließlich der Kaufpreis des Kunstwerks; Rechtsgrundlage bildet das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 in der jeweils geltenden Fassung.

Anspruchsberechtigt sind Künstler:innen, die in der Steiermark geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark leben und arbeiten bzw. einen engen Bezug zum Bundesland nachweisen können. Für die Antragstellung ist ein schriftliches Anbot mit detaillierter Beschreibung vorzulegen, um die Einzigartigkeit und Qualität der Werke zu beurteilen. Damit zielt das Programm darauf ab, lokale Kunstschaffende zu stärken und die kulturelle Identität der Steiermark langfristig zu fördern. Die verantwortliche Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport der Steiermärkischen Landesregierung übernimmt die Prüfung und Auszahlung der Fördermittel; der Einreichungszeitraum ist unbefristet. Interessierte können auf Informations- und Vernetzungsveranstaltungen sowie Workshops zurückgreifen, um den Förderprozess optimal zu nutzen und Kunstankäufe nachhaltig in ihre Sammlungsstrategie zu integrieren.

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