Anschlussförderung ÖHT – Jungunternehmerförderung (NÖWTF)
Förderung für Jungunternehmer:innen im Tourismus- und Freizeitbereich Niederösterreichs: Investition in Anlagegüter bis 500.000 € mit Zuschuss von maximal 7,5 % (bis 37.500 €) bzw. 5 % (bis 25.000 €). Anträge laufend bis 31.12.2026 online über das OeHT-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen in Anlagegüter im Rahmen der Jungunternehmerförderung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank als Anschlussförderung zum NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Anlagegüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewährung der Bundesförderung gemäß Jungunternehmer-Richtlinie in gleicher Höhe
- Projektvolumen bis 500000 €
- Tätigkeit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag über das ÖHT-Kundenportal
Beschreibung
Die Anschlussförderung ÖHT – Jungunternehmerförderung (NÖWTF) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Niederösterreich, die bereits eine Bundesförderung nach der Jungunternehmer-Richtlinie in gleicher Höhe erhalten haben. Gefördert werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis zu 500.000 €. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 7,5 % (max. 37.500 €) für kleine sowie 5 % (max. 25.000 €) für mittlere Unternehmen. Damit sollen innovative, zukunftsorientierte Investitionen unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe nachhaltig gestärkt werden. Die Förderung erfolgt als Anschlussförderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds in Kooperation mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Anträge können laufend bis zum 31.12.2026 online über das ÖHT-Kundenportal gestellt werden. Voraussetzung ist die Gewährung der gleichlautenden Bundesförderung sowie eine entsprechende Tätigkeit im Tourismus- und Freizeitbereich.
Die Maßnahme zählt zu den direkten Zuschussförderungen und trägt wesentlich dazu bei, den regionalen Wirtschaftsstandort Niederösterreich zu beleben. Förderbar sind sämtliche Ausgaben für Anlagegüter, die dem Zweck des Vorhabens dienen. Der förderfähige Betrag wird nach Einreichung des Förderantrags via ÖHT-Kundenportal auf Basis klar definierter Nachweise errechnet und ausgezahlt. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer überschaubaren Förderquote, die Planungssicherheit bietet und Investitionsentscheidungen erleichtert. Die Online-Bewerbung umfasst einen formlosen Antrag, in dem Projektbeschreibung, Kostenplan sowie der Nachweis der Bundesförderung enthalten sein müssen. Mit Ablauf der Frist am 31.12.2026 können noch Anträge gestellt werden, um bis dahin in Anlagegüter zu investieren und die regionale Tourismusinfrastruktur weiter auszubauen.
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