Anschubfinanzierung – Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen
Anschubfinanzierung für Verbundprojekte und ERC-Anträge zur Unterstützung der Antragstellung: Mittel für bis zu sechs Monate z. B. für Hilfskräfte, Lehraufträge, Workshops oder Dienstreisen. Einreichung jederzeit nach Beratung über ein elektronisches Formular.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projektanträgen (insbesondere Verbundforschung und ERC-Anträge) durch Bereitstellung von Anschubmitteln für Personal, Workshops, Dienstreisen und externe Expert*innen, um die Qualität und Erfolgschancen der Förderanträge zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Hilfskräfte
- Lehraufträge
- Workshops
- Dienstreisen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bewirtungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft/einrichtung der Universität Göttingen
- Geplantes Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
- Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer vor Antragseinreichung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronisches Antragsformular der Abteilung Forschung und Transfer
- Nachweis der Beratung durch Forschung und Transfer
Beschreibung
Die Anschubfinanzierung der Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen unterstützt Verbundprojekte und ERC-Anträge in Niedersachsen durch kurzfristige Zuschüsse von bis zu 40.000 € pro Projekt. Ziel ist es, die Vorbereitung von Förderanträgen zu optimieren und die Erfolgschancen zu steigern, indem Mittel für wissenschaftliche Mitarbeitende, studentische Hilfskräfte, Lehraufträge, Workshops und Dienstreisen bereitgestellt werden. Auch die Einladung externer Expert:innen ist förderfähig, während Bewirtungskosten ausgeschlossen sind. Die Zuweisung erfolgt innerhalb von maximal sechs Monaten nach positiver Entscheidung und kann jederzeit über ein elektronisches Formular beantragt werden. Vorab ist eine Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer erforderlich, um den individuellen Finanzierungsbedarf fachgerecht abzustimmen.
Förderberechtigt sind Vertreter:innen aller Einrichtungen der Universität Göttingen, insbesondere Sprecher:innen von Verbundprojekten, deren geplante Vorhaben noch nicht begonnen haben. Die Beantragung erfolgt formlos über das elektronische Antragsformular der Abteilung Forschung und Transfer; ein Nachweis über die Beratung ist beizufügen. Eine kontinuierliche Einreichung ist möglich, worauf der Stiftungsvorstand in der Regel binnen weniger Tage im Umlaufverfahren entscheidet. Die Zuwendung deckt einen Projektzeitraum von sechs Monaten ab und richtet sich an öffentliche und Bildungseinrichtungen. Auf diese Weise erhält die wissenschaftliche Gemeinschaft der Universität Göttingen frühzeitig die notwendigen Ressourcen, um qualitativ hochwertige Förderanträge zu entwickeln und strategisch zu planen.
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