Zuschuss

Anstoßfinanzierung für heilpädagogische Gruppen

Zuschuss für den Ausbau des elementaren Bildungsangebots in Wien: Schaffung neuer Plätze in heilpädagogischen Gruppen für Kinder mit Behinderung. Förderzeitraum 01.04.2025–31.12.2026.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: bis zu 250.000 €
Projektdauer: 21 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ausbau des elementaren Bildungsangebots für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen und Schaffung neuer Plätze in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Erweiterung bestehender Einrichtungen in Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen und Umbauarbeiten
  • Sanitär- und Elektroinstallation
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Architektur- und Statikerleistungen
  • Leistungen von Gewerbebetrieben (Maurer, Tischler, Maler)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Fahrtkosten innerhalb Wien
  • Gestaltungskosten/Repräsentationskosten
  • Strafen, Rückstellungen, kalkulatorische Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerorganisation muss gemeinnützig sein und darf nur juristische Personen (Vereine, gGmbH, Stiftung, kanonische Rechtspersönlichkeit) umfassen
  • Geförderte Gruppe darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Betrieb sein, muss im Jahr der Auszahlung eröffnet werden
  • Bereits verlässliche Vertragspartner*innen der Stadt Wien mit mindestens einer Jahresabrechnung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Wiener Kindergartengesetz, Tagesbetreuungsgesetz, Verordnungen)
  • Standort in Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Pädagogisches Konzept
  3. Einnahmen-Ausgaben-Plan (Finanzplan)
  4. Kostenvoranschläge
  5. Baupläne und Genehmigungsnachweise
  6. Nachweis über Mietrechte (Mietvertrag o.Ä.)
  7. Vereins-/Firmenbuchauszug oder Stiftungssatzung
  8. Bankbestätigung (Kontoauszug/Bankverbindung)
  9. Nachweis Gemeinnützigkeit
  10. Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bewertungskriterien

  • Öffentliches Interesse
  • Bezug zur Stadt Wien

Beschreibung

Die Anstoßfinanzierung unterstützt gemeinnützige Trägerorganisationen in Wien dabei, das elementare Bildungsangebot für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen auszubauen. Ziel ist die Schaffung neuer Plätze oder die Erweiterung bestehender institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit heilpädagogischem Bedarf, die ausschließlich in spezialisierten Gruppen betreut werden müssen. Als Einmalzuschuss stehen bis zu 250.000 Euro pro Projekt zur Verfügung, um in einem Förderzeitraum vom 01. April 2025 bis 31. Dezember 2026 notwendige Investitionen umzusetzen. Gefördert werden unter anderem Baumaßnahmen und Umbauarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen, Möbelanschaffungen sowie Architektur- und Statikerleistungen durch Gewerbebetriebe wie Maurer:innen, Tischler:innen oder Maler:innen. Damit soll ein bedarfsgerechtes, inklusives Betreuungsangebot entstehen und langfristig gesichert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit als Verein, gGmbH, Stiftung oder kanonische Rechtspersönlichkeit mit Standort in Wien sowie ein verlässliches Vertragsverhältnis zur Stadt Wien und mindestens eine Jahresabrechnung. Die geförderte heilpädagogische Gruppe darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Betrieb sein, muss jedoch im Jahr der Auszahlung eröffnet werden. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen u. a. Projektbeschreibung, pädagogisches Konzept, Finanzplan, Kostenvoranschläge, Baupläne und der Nachweis über Mietrechte. Nicht förderfähig sind Personalkosten, Reise- und Fahrtkosten innerhalb Wiens sowie Repräsentations- und kalkulatorische Kosten. Die Entscheidung orientiert sich an öffentlichem Interesse und dem direkten Bezug zur Stadt Wien. Trägerorganisationen können ihre Anträge zwischen dem 01. 04. 2025 und 31. 12. 2026 einreichen und so zur Schaffung eines inklusiven Bildungsangebots beitragen.

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