Zuschuss

Anton & Petra Ehrmann-Stiftung Projektförderung / Förderanfrage

Private Stiftung unterstützt zukunftsgerichtete Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, begabte Studierende (insbesondere Molkereiwirtschaft), Umweltschutz, mildtätige Zwecke, Kultur und Sport mit Fokus auf Kinder- und Jugendförderung in Baden-Württemberg und Bayern. Förderanfragen jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Kultur Sport Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung zukunftsgerichteter Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Förderung begabter Studierender, Umweltschutz, mildtätige Zwecke, Kultur und Sport mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendförderung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit gültigem Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kosten- und Finanzierungsplan für das beantragte Projekt (PDF)
  2. Jahresrechnung/Rechnungslegung der Organisation (PDF)
  3. Aktueller Freistellungsbescheid (PDF)
  4. Fotos
  5. Weitere Anlagen

Beschreibung

Die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung fördert in Baden-Württemberg und Bayern zukunftsorientierte Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, begabte Studierende (insbesondere Molkereiwirtschaft), Umwelt- und Naturschutz, mildtätige Zwecke, Kultur sowie Sport mit Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendförderung. Als gemeinnützige, private Stiftung mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen unterstützt sie seit 2007 regelmäßig Vorhaben von juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei ein Rechtsanspruch auf Bewilligung nicht besteht. Förderanfragen können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Projektplanung möglich ist.

Interessierte Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid reichen ihren Antrag über das Online-Formular ein und legen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, die Jahresrechnung, den aktuellen Freistellungsbescheid sowie Fotos und weitere Anlagen vor. Gefordert sind präzise Angaben zu Projektzielen, Zielgruppen, Meilensteinen und Nachhaltigkeitskonzepten. Die Stiftung prüft die Unterlagen sorgfältig und gibt in der Regel binnen vier Wochen eine Rückmeldung. Durch die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bietet sich gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen eine verlässliche Unterstützung, um innovative Ideen nachhaltig umzusetzen und einen spürbaren gesellschaftlichen Mehrwert zu erzielen.

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