Zuschuss

Arbeitskreis Wirtschaft und Recht

Förderung für qualifizierte junge Juristen auf dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrechts. Zweimal jährlich Vergabe von Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüssen sowie Sach- und Reisekostenzuschüssen. Bewerbungen jeweils bis 5. Januar und 15. Mai möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 16.800 € jährlich plus 1.200 € Forschungskostenpauschale
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von qualifizierten jungen Juristen im Bereich Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht durch die Vergabe von Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Sach- und Reisekostenzuschüssen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenerstattung
  • Druckkostenzuschüsse
  • Sachkosten
  • Reisekostenzuschüsse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines Promotionsvorhabens im Bereich Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Arbeitsrecht
  • Bewerbungstermine: bis 5. Januar oder bis 15. Mai eines jeden Jahres
  • Einreichung vollständiger Unterlagen gemäß Merkblatt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Merkblatt zur Förderung
  2. Formular zur Datenerfassung

Beschreibung

Der Arbeitskreis Wirtschaft und Recht fördert bundesweit qualifizierte junge Jurist:innen, die eine Promotion im Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Arbeitsrecht anstreben. Die Initiative basiert auf dem seit 1980 bestehenden Netzwerk des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V., in dem Hochschullehrende und Unternehmensjurist:innen den fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis gestalten. Expert:innen aus beiden Bereichen wählen halbjährlich die Stipendiat:innen aus und ermöglichen diesen die Präsentation ihrer Forschungsergebnisse im Rahmen einer Jahrestagung. Durch die Kombination aus Promotionsstipendium, Druckkostenzuschüssen und Sach- sowie Reisekostenzuschüssen entstehen wertvolle Impulse für innovative juristische Fragestellungen und eine enge Verzahnung von Theorie und Unternehmenspraxis.

Die Förderung erstreckt sich über zwölf Monate und umfasst eine jährliche Stipendienrate von 16.800 € sowie eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 1.200 €. Zusätzlich können Mittel für Personalkosten, Druck-, Sach- und Reisekosten beantragt werden. Bewerbungen sind jeweils bis zum 5. Januar und zum 15. Mai eines jeden Jahres in standardisierter Form einzureichen. Voraussetzung ist der Nachweis eines laufenden Promotionsvorhabens im genannten Rechtsgebiet und die vollständige Einreichung aller Unterlagen gemäß dem veröffentlichten Merkblatt zur Förderung sowie dem Formular zur Datenerfassung. Der Zuschuss wird direkt ausgezahlt und soll die Forschungsarbeit bestmöglich unterstützen. Interessierte Jurist:innen erhalten weitere Informationen in den downloadbaren Dokumenten auf der Webseite des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V.

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