Arbeitsmarktbudget
Förderung zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen in Hessen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Nachgewiesene, zuwendungsfähige und zweckentsprechend verwendete Ausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger gemäß regionaler Steuerung und Zielvereinbarung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis zuwendungsfähiger Ausgaben
Beschreibung
Das Arbeitsmarktbudget richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Hessen, die durch sozialpädagogische, sozialpsychiatrische sowie psychosoziale Beratungs- und Qualifizierungsangebote die Erwerbschancen benachteiligter Personen nachhaltig stärken möchten. Gefördert werden Projekte aus den sieben in den Fördergrundsätzen definierten Maßnahmearten – von Schuldner- und Suchtberatung bis hin zu innovativen sozialräumlichen Ansätzen. Als anteilige Zuschussfinanzierung übernimmt die WIBank bis zu 50 % der nachgewiesenen und zweckentsprechend verwendeten Ausgaben. Die maximale Laufzeit der Initiativen beträgt 24 Monate und ermöglicht eine passgenaue Umsetzung regionaler Arbeitsmarktmaßnahmen unter Einbindung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Antragsberechtigt sind Projektträger, die im Rahmen der Zielvereinbarungen zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten benannt wurden. Für den Förderantrag sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Nachweis zuwendungsfähiger Ausgaben einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das ESF-Kundenportal der WIBank. Da das Programm aktuell nicht mehr offen ist, können keine neuen Anträge eingereicht werden; interessierte Akteur:innen erhalten jedoch über die ESF-Hessen-Webseite und die WIBank detaillierte Informationen zu ähnlichen Fördermöglichkeiten und den Fördergrundsätzen.
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