Zuschuss

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS)

Förderung für sozial besonders benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen in Bayern durch sozialpädagogisch begleitete Vorschalt- und Ausbildungsmaßnahmen zur dauerhaften Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Deckung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderquote: bis zu 60 %

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise, kreisfreie Städte und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe dabei, sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen gemäß § 13 Abs. 2 SGB VIII in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen bei der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu vermeiden oder abzubauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenpauschalen pro Teilnehmenden
  • Sachkostenpauschalen pro Teilnehmenden
  • Teilnehmendenvergütungen bis zur Mindestausbildungsvergütung oder Mindestlohn
  • Fahrtkostenzuschüsse

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Bayern und Zugehörigkeit zur Zielgruppe (§ 13 Abs. 2 SGB VIII)
  • Vorlage eines Konzepts mit Zielgruppe, Zielen, Inhalten, Methoden sowie Qualitätssicherung und Ergebnisevaluation
  • schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Jugendhilfe, Arbeitsagentur oder Träger der Grundsicherung
  • Nachweis eines Qualitätssicherungssystems (z. B. Gütesiegel soziale und berufliche Integration)
  • Zulassung als Ausbildungsstätte für die beantragten Ausbildungsberufe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gesamtkonzeption mit Bedarfsanalyse
  2. Konzeptdokument mit Qualitäts- und Evaluationsplanung
  3. Kooperationsvereinbarung
  4. Nachweis Qualitätssicherungssystem
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
  6. Nachweis Finanzierungsbeteiligung Dritter

Bewertungskriterien

  • Trägerzuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • Konzeptqualität und Erfolgsaussicht
  • Abstimmung mit regionalem Bedarf
  • Vorhandenes Qualitätssicherungssystem

Beschreibung

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) fördert in Bayern sozial besonders benachteiligte sowie individuell beeinträchtigte junge Menschen gemäß § 13 Abs. 2 SGB VIII durch sozialpädagogisch begleitete Vorschalt- und Ausbildungsmaßnahmen. Ziel ist die dauerhafte Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt: In außerbetrieblichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten werden Schlüsselqualifikationen, soziale Kompetenzen und berufliche Fertigkeiten in werkstattähnlichen oder betrieblichen Umgebungen vermittelt. Der Freistaat Bayern unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die ein passgenaues Konzept vorlegen und mit qualifiziertem Fachpersonal betreuen. Maßnahmen sollen nicht nur zur Ausbildungsreife oder einem anerkannten Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz führen, sondern auch die Teilnehmenden in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stärken und Benachteiligungen beim Eintritt ins Erwerbsleben abbauen. Die Förderung wird fortlaufend vergeben und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Bayern. Voraussetzung ist ein detailliertes Konzept mit Zielgruppe, Inhalten und Methoden sowie einem Qualitätssicherungssystem und einer Ergebnisevaluation. Zudem sind eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Jugendhilfe oder Arbeitsagentur, die Zulassung als Ausbildungsstätte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen sowie der Nachweis vorrangiger Drittmittelbeteiligung erforderlich. Förderfähige Ausgaben umfassen pauschalierte Personal- und Sachkosten pro Teilnehmer:in, Vergütungen bis zur Mindestausbildungsvergütung oder Mindestlohn sowie Fahrtkostenzuschüsse. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten ist verpflichtend. Anträge müssen spätestens drei Monate vor Projektbeginn schriftlich oder elektronisch beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Die Auswahl orientiert sich an Konzeptqualität, Trägerzuverlässigkeit und regionalem Bedarf sowie an vorhandenen Qualitätssicherungssystemen.

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