Zuschuss

Architektur und Design: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen

Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Architektur und Design in Wien. Anträge jederzeit möglich, Informieren Sie sich über die Einreichfristen online.

Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Jahresprogrammen von österreichischen Vereinen, vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen im Bereich Architektur und Design mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten
  • Atelierumbauten
  • Förderung rein kommerzieller Projekte

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
  • Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar und finanziell gesichert
  • Eigenleistung entsprechend wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular
  2. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
  3. Detaillierte Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan inklusive Eigenmitteln und Drittmitteln
  5. Kalkulation der Jahresprogramme
  6. Statuten und Vereinsregisterauszug
  7. Kostenkalkulation Architektur (Excel)
  8. Lebenslauf und Portfolio der beteiligten Künstler:innen

Bewertungskriterien

  • Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms
  • Gewährleistung regelmäßiger und angemessener Öffnungszeiten
  • Berücksichtigung von Fair Pay
  • Diversität der Beteiligten
  • Künstlerische Qualität und Konzept
  • Relevanz für die Öffentlichkeit
  • Interkulturalität
  • Nachwuchsförderung
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die „Architektur und Design: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen“ ermöglicht eine Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Architektur und Design in Wien. Träger:innen aus Interessensverbänden, gemeinnützigen Organisationen sowie Einzelpersonen mit österreichischem Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft können nahezu ganzjährig Anträge einreichen. Ziel ist die Stärkung kontinuierlicher Ausstellungs- und Vermittlungsstrukturen durch einen Zuschuss, der Projekte unterstützt, die ohne öffentliche Förderung nicht oder nicht vollständig realisierbar wären. Eine angemessene Eigenleistung wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erwartet. Ausnahmen gelten, wenn eine Eigenleistung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die dotierte Fördersumme von rund 2,236 Mio. Euro sichert das Budget, wobei Beiräte für Architektur und Design die Vergabe übernehmen. Die Förderpriorität liegt auf künstlerischer Qualität, Fair Pay, Diversität und Nachhaltigkeit und auf Programmen, die die Reichweite für die Öffentlichkeit und interkulturelle Teilhabe erhöhen. Nachwuchsförderung zählt ebenso zu den entscheidenden Bewertungskriterien wie die regelmäßige Gewährleistung angemessener Öffnungszeiten und die interkulturelle Relevanz.

Förderanträge sind bis spätestens 15. Oktober des Vorjahres online mittels des allgemeinen Antragsformulars sowie des Formulars für Stipendien, Ankäufe und Ateliers einzureichen. Ergänzende Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, Finanzierungs- und Jahresprogrammkalkulation (inkl. Excel-Kostenkalkulation Architektur), Statuten oder Vereinsregisterauszug sowie Lebensläufe und Portfolios aller beteiligten Künstler:innen. Nicht förderfähig sind bauliche Sanierungen, Atelierumbauten und rein kommerzielle Projekte. Zusätzlich müssen Konzepte zu Fair Pay, Diversität und präventiven Kinderschutz- sowie Whistleblowing-Maßnahmen ab bestimmten Fördersummen vorgelegt werden. Das Bundesministerium informiert auf seiner Website über genaue Fristen und Formalien. Eine technisch einwandfreie, vollständige Eingabe ist Bedingung für die Förderwürdigkeit und ermöglicht die Begutachtung durch den zuständigen Fachbeirat.

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