Zuschuss

ARF - 4.A.1&4.A.2 Attraktivierung & Förderung d. Primärversorgung - Umsetzungskosten (Koordinierung)

Koordinierung der Primärversorgungsprojekte 4.A.1 & 4.A.2 im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans bis 2026 zur Stärkung der Primärversorgung in Wien. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 431.000 €
Projektstart ab: 01.01.2021
Projektdauer: 72 Monate

Förderziel

Stärkung und Attraktivierung der Primärversorgung in Österreich durch Koordinierung der beiden Primärversorgungsprojekte 4.A.1 und 4.A.2 im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans bis 2026.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertrag mit dem jeweiligen Projektpartner

Beschreibung

Seit Anfang 2021 unterstützt diese Förderung im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) die Umsetzung und Weiterentwicklung der Primärversorgungsprojekte 4.A.1 und 4.A.2 in Wien. Mit einem Fördervolumen von 431.000 Euro, bereitgestellt von der Europäischen Union – NextGeneration EU, werden institutionenübergreifende Koordinationsstrukturen etabliert. Dabei übernimmt das beauftragte Team Aufgaben wie die Abstimmung zentraler Partner:innen, die Beratung bei Umsetzungsfragen sowie die Begleitung der EU-Projektabwicklung und kommunikativen Prozesse. Ziel ist die Stärkung und Attraktivierung der gesundheitsbezogenen Grundversorgung, um die regionale Gesundheitsversorgung langfristig resilient zu gestalten und Schnittstellen zu nationalen Rahmenstrategien optimal zu verknüpfen.

Adressiert werden öffentliche Institutionen, die im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags als Projektpartner:innen über die volle Projektdauer von 72 Monaten agieren und aktiv mit Bundesministerium, Landesressorts sowie internationalen Stakeholder:innen zusammenarbeiten. Die Fördermaßnahme richtet sich an Einrichtungen aus den Themenfeldern Gesundheit sowie Arbeit & Soziales, die durch strukturierte Koordinierung Synergien heben und Prozesse effizient gestalten wollen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, mit Projektstart bereits ab dem 1. Jänner 2021. Durch die zielgerichtete Vernetzung trägt die Maßnahme maßgeblich zur Entwicklung modellhafter Primärversorgungsnetzwerke bei und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Optimierung der regionalen Gesundheitslandschaft.

Antrag starten →