Zuschuss

ARF - Breitband Austria 2030 - Begleitmaßnahmen

Bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen zur Breitbandstrategie 2030 in Wien. Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU. Gültig von 23.03.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.03.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen im Zuge der Förderprogramme der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien sowie zur Stärkung der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Breitbandangeboten.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Siehe Punkt 3.3 der Sonderrichtlinien Breitband Austria 2030: Access sowie OpenNet

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Sonderrichtlinien Breitband Austria 2030: Access
  2. Sonderrichtlinien Breitband Austria 2030: OpenNet

Beschreibung

ARF – Breitband Austria 2030 – Begleitmaßnahmen bietet in Wien fortlaufende Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen im Rahmen der Breitbandstrategie 2030. Förderfähig sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die das Wissen über Chancen und Risiken moderner Breitbandtechnologien vertiefen möchten. Ziel der Initiative, finanziert durch Europäische Union – NextGenerationEU, ist es, die Nachfrage nach leistungsfähigen Gigabit-Anschlüssen zu steigern und die Bedeutung hochqualitativer Breitbandservices nachhaltig zu verankern. Die Begleitmaßnahmen stimulieren öffentliche Verwaltung, Kommunen, zivilgesellschaftliche Akteur:innen und interessierte Bürger:innen in Wien, um das volle Potenzial digitaler Infrastrukturen besser zu verstehen und anzuwenden. Die Finanzierung erstreckt sich ab dem 23. März 2022 bis zur Ausschöpfung des Gesamtvolumens und erfolgt auf Basis der Sonderrichtlinien zur Umsetzung der Programmlinien „Access“ und „OpenNet“.

Mit den Begleitmaßnahmen stärkt das Programm langfristig die Kommunikationskompetenz vor Ort und leistet einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Verfügbarkeit symmetrischer Gigabit-Zugänge bis 2030. Eine fundierte Informationsvermittlung reduziert Marktunsicherheiten, erhöht das Interesse an Breitbandanwendungen und trägt so zur Reduktion zusätzlicher Förderbedarfe bei. Die Antragstellung erfolgt unter Beachtung der in den Sonderrichtlinien festgelegten Voraussetzungen (Punkt 3.3), wobei alle relevanten Unterlagen zur Programmlinie „Access“ und „OpenNet“ einzureichen sind. Interessierte Einrichtungen und Initiativen erhalten so eine attraktive Gelegenheit, Konsens für eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur in Wien zu schaffen und die Breitbandstrategie 2030 aktiv mitzugestalten.

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