ARF - Förderprogramm Förderung Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)
Förderprogramm zur beschleunigten Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe und Errichtung entsprechender Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur in Österreich. Anträge möglich von 01.08.2022 bis 31.12.2030.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat zum Ziel, die Umstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge in Österreich zu beschleunigen. Sie unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung nicht-fossil betriebener Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie beim Aufbau der erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeuge
- Errichtung von Lade- und Betankungsinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung in Österreich
- Natürliche oder juristische Personen außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung
- Unternehmen auch in Konsortien bei Infrastrukturprojekten
- Erfüllung üblicher Formalvoraussetzungen bei Fördervergaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronischer Antrag über eCall
- Online-Kostenplan
- Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV)
- Antrag in deutscher Sprache
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Förderung Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) steht Unternehmen in Wien ein zukunftsweisendes Instrument zur Verfügung, um die Güterverkehrswende aktiv voranzutreiben. Ziel ist es, die Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge der Klassen N1 bis N3 deutlich zu beschleunigen und so einen entscheidenden Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Verknüpft werden dabei Themenfelder wie Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz sowie nachhaltiger Städtebau und Infrastruktur, um eine ganzheitliche Verkehrstransformation zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse im Rahmen von NextGeneration EU und REPowerEU wird Unternehmen die Anschaffung moderner E-Nutzfahrzeuge sowie der dazugehörigen Lade- und Betankungsinfrastruktur finanziell erleichtert. Die Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Europäischen Klimaneutralitätsziele bis 2050 und zur nationalen Strategie für Klimaneutralität bis 2040 und schafft klare Förderkonditionen mit Verfügbarkeit bis zum 31. Dezember 2030.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Österreich – insbesondere Unternehmen sowie branchenübergreifende Konsortien für Infrastrukturprojekte. Gefördert werden Investitionen in emissionsfreie Nutzfahrzeuge und alle zugehörigen Aufwendungen für Lade- beziehungsweise Betankungsstationen. Das Budget beträgt rund 105 Millionen Euro, ausgebracht als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss und ausgezahlt in Raten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben formaler Compliance der Nachweis der Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre sowie ein elektronischer Antrag über die FFG-Plattform eCall inklusive Online-Kostenplan. Anträge können von 1. August 2022 bis 31. Dezember 2030 eingereicht werden. Der Zuschuss deckt projektbezogene Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und ermöglicht Unternehmen eine verlässliche Investitionsplanung zur nachhaltigen Modernisierung ihrer Fahrzeugflotten.