Zuschuss

ARF - Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N1 und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Österreich. Anträge bis 30.06.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 30.06.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 und die für den Betrieb notwendige E-Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen
  • Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • öffentliche Gebietskörperschaften

Beschreibung

Die ARF-Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur richtet sich an Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie öffentliche Gebietskörperschaften in ganz Österreich. Gefördert werden Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 und die hierfür notwendige Ladeinfrastruktur, wobei ein energieautarker Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern Voraussetzung für eine Unterstützung ist. Mit einem Gesamtbudget von 15 Millionen Euro, bereitgestellt im Rahmen von NextGeneration EU, zielt das Programm darauf ab, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern und so einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur zu leisten.

Als Zuschuss konzipiert deckt die Förderung sowohl die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen als auch die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur ab. Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass Lieferung, Bezahlung und Zulassung der Fahrzeuge erfolgt sind und der genutzte Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 über eine Online-Plattform eingereicht werden; dafür ist ein individualisierter Zugangslink sechs Monate ab Registrierung gültig. Durch die klare Strukturierung und die umfassende finanzielle Unterstützung fördert die Maßnahme eine rasche Umstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge, stärkt regionale Mobilitätskonzepte und unterstützt langfristig die Steigerung der Energieeffizienz sowie den Ausbau einer klimafreundlichen Ladeinfrastruktur.

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